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Wenn  es  doch  Fuͤrsten  und  Ministern  mit  Flammenschrift
  vor  die  Angen  geschrieben  werden  koͤnnte,  was  Unkunde
  und  Unpnblicität  solcher  Staats=  und  Hausvberträge
schon  angerichtet  hat,  wie  Krieg  und  Erbitterung  allein
durch  Bekanntmachung  derselben  verhindert,  Rechte  des
Hauses  geschützt,  große  Last  der  Verantwortung,  die  auf
dem  Minister  und  seinen  Vertrauten  fürchterlichschwer  ruhet,

ren  Braunschweig'schen  Linie  ist  das  Archiv  getheilt  worden.
Man  sagt  Pfundweise;  doch  sollen  Designationen  der  getheilten
Akten  wechfelseitig  kommunicirt  worden  sepn.  Das  Archiv  zu
Heannover  besteht  a)  aus  dem  gellischen.  Dieß  ist
das  wahre  Hausarchiv,  denn  Hannover  und  Wolfenbuttel  stammen
  von  dem  mittleren  Lüneburgischen  Hause  ab,  und  bei  der
Theilung  beider  Linien  behielt  die,  königliche  Linte  das  ganze
Archiv.  Erst  1721  wurde  dieses  Archiv  nach  Hannover  transportirt.
  Als  Archivarien  standen  in  diesem  Jahrhundert  dabei:
Geh.  IR.  von  Schrader;  Hofr.  und  nachher.  Reg.  Rath  von
Schrader;  Geh.  IR.  von  Mejern  gest.  21.  Oct.  1245;  Hofrath
  Reimers  gest.  24.  Sept.  1740;  seit  1251.  Geh.  IR.  Strube
gest.  1772;  seit  1777.  Geh.  IR.  Rudlof.  Mit  diesem  Archive
ist  seit  1775  5b)  das  bis  dahin  besonders  bestandene  Calenbergische
  Archiv  kombinirt  worden,  so  daß  nun  alle  bei  dem
Archive  angestellten  Personen  bei  beiden  zugleich  angestellt  sind;
denn  vorher  waren  bei  jedem  außer  dem  Archivar,  ein  Sekretär
und  ein  Registrator.  Dieses  Calenbergische  Archiv  aber  begreift
theils  was  bei  der  Theilung  von  1635  an  Georg  gekommen
theils  das  nachher  Ersammelte  und  von  neueren  Sachen
Separirte.  Vor  der  Vereinigung  hatte  die  Besorgung  dieses
Calenbergischen  Archivo  meist  der  Geh.  Canzlei  Sekretär  des
Caleubergischen  Gränz-Departement;  1665  Archivar  und  Lehens-Sekretär
  Hoffmann,  dem  1697  der  zweite  Gränz-Sekretär  Kozebue
  als  Vice-Archivar  beigegeben  wurde;  1702  Klosterrath,
Archivar  und  Gränz-Sekretär  Vieth,  der  schon  damals  den
nachherigen  Gränzrath  Mejer  als  Gehülfen  erhielt;  darauf
bekam  das  Geschäft  Consistorialrath  und  Gränz-Sekretär  Hugo,
bis  es  nach  dessen  Tode  (1755)  dem  Geh.  IR.  Strube  aufgetragen
  wurde.