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mit  dem  ganzen  Publicum  glücklich  getheilt,  und  selbst  auch
ein  Patriotismus  erweckt  werden  kann,  dessen  unverlöschendste
Lebenskraft  allein  nur  in  der  ausgebreicetsten  Kenntniß  des
Landes  und  der  Rechte  des  Regentenhauses  liegt.  Daß
Canzler  Stuck  die  Lüneburgischen  Hausverträge  nicht  kannte,
daher  hat  er  ein  schädliches  fürsiliches  Testament  gemacht,
ein  langhin  schädliches  neues  Hausgesetz  entworfen,  das  vier
und  zwanzig  Jahre  nachher  fast  unvermeidliche  Veranlassung
eines  ausbrechenden  Bruderkriegs  werden  wollte,  und  den
neuaufgehenden  Flor  des  Welsischen  Hauses  auf  ewig  gehindert
  hätte,  wenn  nicht  die  Vorsehung  neue  Bahn  gemacht
haben  würde.  Und  daß  man  selbst  wieder  aus  diesem  Testament,
das  Fundamentalgesetz  des  Zellischen  Hauses  seyn  sollte,
das  von  sämmtlichen  Prinzen  beschworen  werden  mußte,
doch  wieder  ein  Geheimniß  machte  2)  hätte  beinahe  einen
neuen  Bruderkrieg  veranlaßt,  Freiheit  und  Religion  des
Landes  vielleicht  auf  ewig  zerstört.

Zwölf  Tage  nach  Vollendung  des  neuen  Hausgesetzes
starb  Herzog  Georg.  Vier  Söhne  folgten  ihm  nach  einander
in  der  Regierung,  und  wenn  der  Vater  einen  derselben  nach

*)  Auf  dem  Landtage  M.  Jun.  1641  wurde  Herz.  Georgs  Testament
  nur  dem  Ausschusse  commrnicirt,  und  so  daß  sie  dasselbe
nur  sehen  und  lesen,  aber  durchaus  nicht  abschreiden  und  ercerpiren
  dursten.  Wie  1655  die  großen  kriegdrohenden  Händel
zwischen  Georg  Wilhelm  und  Johann  Friedrich  ausbrachen,  so
bezeugte  der  Lüneburgische  Landhofmeister,  also  der  ersie  Mann
der  Lüneburgischen  Stände,  daß  er  diese  wichtige  Urkunde,  auf
welcher  der  ganze  Streit  beruhte,  nie  hätte  zu  sehen  erbalten
können.  s.  Relation  der  Hannoverschen  Geheimen
Räthe  des  Präsidenten  von  Bülow  und  Hofmarsch.
  von  Grapendorf  wegen  versuchter  Befitznehmung
  des  Lüneburgischen  im  Namen  Georg
Wilhelms  14-16  Mart.  1665.

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