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deten  Aemter  kaum  noch  gefodert  werden  konnte.  Doch  selbst
wenn  auch  dem  Luͤneburgischen  Hause  diese  alten,  ehedem  an
Hildesheim  nur  verpfänderen  Familienstücke  blieben,  wie
schwer  war  nach  zwei  Jahrhunderren  auszufinden,  was  zu
diesen  verpfändeten  Aemtern  und  Schlössern  gehört  hatte,  ob
abgekommene  Stücke  ersetzt,  neuhinzugekommene  Stücke  bei
diesen  Aemtern  gelassen  werden  müßten.  Wie  floß  nicht
in  zwei  Jahrhunderten  alles  durch  einander,  und  welche  lokaleste,
  dokumentirteste  Kenntniß  wurde  erfordert,  um  nach
zwei  Jahrhunderten  eine  sichere  Grenzscheidung  zu  machen,
wo  vielleicht  schon  zur  Zeit  der  Verpfändung  kaum  eine
halb  gewisse  Gränze  gewesen  war.  Wer  konnte  in  Zeiten
des  Krieges  alle  Registraturen  durchsuchen,  alle  Archive
durchwühlen,  um  Fragmente  von  Nachrichten,  was  etwa  die

Fehdczeit  und  der  dreissigjührige  Krieg,  Nachlässigkeit  der

Beamten  und  Untreue  der.  Beamten  noch  übrig  gelassen
hatte,  sorgsältig  zu  sammeln  *).  Es  war  nicht  eine  Pfandschaft,
  die  das  Lüneburgische  Haus  zurückfoderte  7),  es  war

")  Ueberdieß  befand  sich  das  Hauptarchiv,  das  zu  durchsuchen  war,
in  Wolfenbuͤttel.
**)  Ausser  der  oben  angefuͤhrten  Verpfaͤndung  der  Homburg:  Eberssteinischen
  Stücke  waren  folgg.  Verpfändungen  bier  loch  merkwürdig.
  c.  1322  hatte  Henricus  mirabilis,  der  Stifter  der
Grubenhagenichen  Linien,  für  zobo  Mark  Silb.  Brschw.  Währung
  selvo  jure  reluendi  an  Hildesbeim  verpfändet  Lutter  am
Varenberg  und  Westerhof  nebst  Vogtei  Verka.  Diese  Stücke
wollte  Herzog  hristian  von  Lünebürg.  um  die  Zeiten  des  #ausberechenden
  dreissigjährigen  Krieges  einlösen.  Die  Cölnischhildesbeimische
  Regkerung  weigerte  sich  aber  den  angebofenen!  Ersas
  des  Pkandschillings  mit  2000  Gg.  und  672  Th.  änzunebmen,
der  Lüneburgische  mandatarius  D.  Staz  Borcholt  lberlieferte
also  das  Geld  laut  Deposstenscheins  26.  Jan.  1621  bem  Magistrat
zu.  Hildesheim.  Wie  nun  1643  die  Commilsk  ihu  wwegen  Extradition
  niedergefetzt  wurde,  so  wollte  man  blef",  ESic  inicht
unentgeltlich  zuruͤckgeben.  Der  Magistrat  zu  Hildeöbeim!  schrieb