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nicht  e  in  großes  Stuͤck,  wegen  dessen  Grenzb  erichtigung  man
bekuͤmmert  seyn  durfte,  sondern  die  ganze  Geschichte  des
vierzehnten  und  fuͤnfzehnten  Jahrhunderts,  wie  active  und
passive  Finanzverhältnisse  zwischen  Hildesheim  und  Braunschweiglüneburg
  unaufhörlich  sich  verkerteten,  sollte  so  ins
klare  gesetzt  werden,  daß  Parthien,  die  mit  dem  geschärftesten
Blicke  ihre  Rechte  aufsuchten,  die  Foderungen  des  Gegentheils
  prüften,  wechselseitig  befriedigt  werden  sollten.

Und  wenn  wir  auch  endlich  den  neuen  Besitz
jen  er  ehedem  verpfändeten  Güter  ohne  Erstattung
  des  Pfandschillings  retteten  9),  war's  denn
damit  gleich  ausgemacht,  daß  von  allen  eigentlich  Hildesheimischen
  Landen,  die  Kaiser  und  Reich  statt  der  aufgewandten
  Achterecutionskosten  angewiesen  zu  haben  schienen,
gar  nichts  dem  Lüneburgischen  Hause  gelassen  werden
sollte  99)2  Nichts  für  den  erlittenen  Schaden  bei  der

20.  Feb.  1643  an  Herz.  Friedrich  von  Zelle,  der  kaiserl.  Feldmarsch.
  Pappenheim  habe  1632  bei  Besetzung  der  Stadt  diese
Depositengelder  gegen  ausgestellten  Schein  zu  sich  genommen,
da  aber  der  Magistrat  keinen  Schein  aufweisen  konnte,  so  verlor
sich  die  Foderung  von  Hildesbeim.
137=  hatte  Herzog  Magnus  Ceoldingen  mit  großen  Appertinenzstücken
  an  Hildesheim  verpfänder,  unter  welchen  begriffen
waren  die  Dörfer  Rethem,  Grastors,  Müllv,  Wassel,  nebst
Vogtei  Kirchenrode  und  deren  Feldmarken.  -
1381  Verpfändung  der  Doͤrfer  Vardelsen,  Koensen,  Hültersen
  und  einiger  Mannschaften  in  Holtensen.

*)  Nachdem  die  Hildesheimer  sich  nicht  mehr  wehren  zu  können
.  ahen,  wollten  sie  die  Entscheidung  noch  auf  ein  Compromiß
4  ausseten:  allein  Christian  Ludwig  gieng  dieß  durchaus  nicht
ein;  s.  die  Justrukt.  v.  27.  Jul.  1642.

ov)  In  den  Instruktionen  für  die  Calenbergischen  Deputirten  vom

2.  Olt.  1641,  3.  Mart.  1642,  31.  Mart.  16424  und  27.  Jul.  1642
waren  gewisse  auf's  g
nach  denen  die  Unterbandier  ĩ  in  den  an  sie  gemachten  Forderungen