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stian  Ludwigs  durchlief,  hatte  endlich  den  raschen,  Recht
und  Unrecht  fast  brausend  empfindenden  Mann  so  zum
weisen.  Staatsphlegma  gewoͤhnt,  daß  er  das  Maaß  von
Moͤglichkeiten  in  seiner  Lage  richtig  kennen  lernte,
daß  er  nicht  muthlos  wurde,  auch  wenn  die  reizendsten  Hoffnungen
  mißlangen,  daß  er  nicht  gram=  und  erbitterungsvoll
  Menschen  und  Collegen  hinwegstieß,  wenn  sie  etwa
gerade  im  entscheidendsten  Augenblick  seine  zuverlässigsien  Lieblingserwartungen
  täuschten.  So  cin  Mann  mußte  es  seyn,  der
in  dem  großen  Parthiengewühle,  wie  es  zu  Osnabrück  war,  die
verwundete  Sache  des  Lüneburgischen  Hauses  retten,  Foderungen,
  die  keine  Armee  untersiützte,  wenigstens  zu  ciniger  Erfüllung
  bringen,  und  die  große  Gefahr,  endlich  wohl  noch  in  die
Schwedische  Satisfactionssache  oder  in  die  Brandenburgische
Compensationsfodcrung  leidend  verwickelt  zu  werden,  gläcklich
abwenden  konnte.  So  ein  Mann,  der  Scharfsinn  des  Römischen
Rechtsgelehrten  mit  Couringischen  Grundsätzen  und  Conringischer
  Kenntniß  der  Deutschen  Staatseonstitution  vereinigte,
  der  das  ganze  kunst=  und  alterthumsvolle  Gewebe  der
Reichsverfassung  kannte,  der  eben  so  theorctisch  genau  als
praktischzuverlässig  wußte,  an  welchen  Hauptfäden  des  Kaisers
Macht  hange,  welche  geheime  Nisse  oder  Lücken  das  Deutsche
Freiheitsgewebe  habe,  so  ein  Mann  kam  wie  vom  Himmel
geschickt  nach  Osnabrück,  zu  rathen,  wo  die  grossen  Gesandten
  oft  nicht  zu  sprechen  wußten  *)  und  mancher  kluͤgere
Deputirte  nicht  gehört  wurde,  weil  er  seinen  klügeren  Rath

*)  Lampadius  nahm  sich  die  Freibeit,  von  dem  Neichshofrath  Jo.
von  Crane,  der  zweiter  kaiserlicher  Gesandker  in  Osnabruck  war,
offenhergig  zu  sagen:  „Cranius  habel  parum  cranii,“  s.  das
Citat  aus  Forstner's  Epp.  inediuis  in  Gerstlacher's  Corp.  Jur.
publ.  T.  II.  p.  333.