III

Für  manchen  großen  Mann  ist's  die  letzte  Probe  seiner  Gedult,
  von  den  vornehmen  Herren,  die  er  in  den  wichtigsten
entscheidendsten  Fällen  mit  seiner  Weisheit  prahlen-hören
muß,  endlich  sich  noch  mißhandeln  lassen  zu  müssen;  noch
wand  sich  Lampadius  durch  jene  vornehme  schwichere  Welt,
ganz  mit  der  eigenthümlichsten  Würde  seines  Charakters,  so
glücklich  hindurch,  daß  Orenstirn  und  Salvius  dem  Geföhle
der  Billigkeit  nicht  länger  widerstehen  konnten,  Bitten  und
Vorstellungen  eines  Mannes  zu  befriedigen,  der  zwar  nicht
drohen  und  nicht  bestechen,  aber  bis  zur  unbehaglichen  Empfindung
  des  mächtigeren  Gewaltthatigen  sein  Recht  vorstellen
  kounte  *).

Es  ist  eine  Lust  zu  sehen,  wie  schnell  Lampadius  durch
die  gleissendste  Unschuld  eines  jeden  neuen  Friedensprojcctes
hindurch  blickte,  und  wie  fein  er  selbst  auch  auf  manche  Absichten,
  die  seinem  Herrn  wichtig  waren,  hinzulenken  wußte.
Die  kaiserliche  Gesandtschaft  hatte  im  ersien  Friedensconcepte
der  Tillyschen  Schuldforderung  gar  nicht  gedacht,  weil  Privatsachen
  und  Privatforderungen  den  allgemeinen  Friedens-=congreß
  nicht  beschäftigen  könnten.  Lampadius  rubte  nicht,
bis  man  die  Frage  vornahm,  und  ruhte  noch  einmal  nicht,
bis  ein  Handel,  der  seit  achtzehn  Jahren  dem  Braunschweigischen
  und  Läneburgischen  Hause  so  manche  qualvolle
Mandate  veranlaßt  hatte,  völlig  aufgehoben  war.

*)  „Man  sollte  gleichwohl  bedenken“  (sagte  endlich  Salvius  zu  D.
Volmar)  „daß  dem  Hause  Braunschweig  vier  Gefrevgen  versetzt
  worden  1)  mit  Magdeburg,  2)  mit  Halberstadt,  da  ihnen
alle  spes  aus  innhabenden  Canonicatibus  dermalen  ad  Episcopatum
  zu  kommen  benommen  werde;  3)  mit  Raheburg.
4)  Mit  Vorsetung  der  Krone  Schweden  vor  Brauschweig  auf
Reichstagen.  Daher  ihnen  Schweden  obgelegen  sepn  wolle,
denenselben  gleichwohl  wiederum  etwas  Recompens  zu  verschaffen.“
  Volmars  Diarium  S.  413.