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mittelbares  Reichsstift,  dessen  Verbiudung  mit
Halberstadt  blos  zufaͤllig  war,  und  das  sich  selbst  auch  aus
dieser  zufälligen  Verbindung  schon  seit  mehr  als  zwölf
Jahren  herausgezogen  hatte.  Drei  Welfische  Fürsten  nach
einander,  Herzog  Henrich  Julius  und  Friedrich  Ulrich  und
Christian  Ludwig,  waren  durch  rechtmässige  Wahl  Administratoren
  besselben  geworden;  wer  konnte  also  dem  letzteren
einen  fortdaurenden  rechtmässigen  Besitz  desselben  verweigern?
  Wie  konnte  Brandenburg  gültig  widersprechen,  wenn
man  auf  dem  Friedenscongresse,  um  nur  auch  guten  Willen
dem  Lüneburgischen  Hause  zu  zeigen,  das  alte  Wahlstift  in
ein  Welfisches  Erbland  verwandelte?  Schauen,  das  der
Brandenburgische  Gesandte  auch  ansprach,  war  ein  Walkenriedischer
  Hof.  Wem  Walkenried  selbst  gebührte,  dem  gebührten
  auch  die  Appertinenzstücke  desselben.  Herzog  Henrich
  Julius  hatte  ehedem  das  Kloster  Gröningen  vom  Abbt
zu  Corvey  gegen  das  Kloster  Kemnade  eingetauscht,  und
wenn  er  auch  ehedem  dasselbe  dem  Stifte  Halberstadt  völlig
geschenkt  haben  sollte,  so  ahnte  wohl  damals  dem  guten  Fürsten
  gar  nicht,  daß  jede  Schenkung,  die  er  se  inem  Stift  Halberstadt
  machte,  ein  ewiger  Verlust  seines  Hauses  seyn  müsse)

*)  Ausser  diesem  suchte  man  auch  das  Recht  des  Lüneb.  Hauses
an  das  Amt  Westerburg  zu  retten.  Die  1595  ausgestorbene
Grafen  von  Reinstein  und  Blankenburg  hatten  Haus  und  Amt
Westerburg  sowohl  von  Halberstadt  als  von  Brschw.  küneb.  zu
Lehen.  Nach  dem  Aussterben  derselben  erhielten  Henrich  Julius
und  Friedrich  Ulrich  von  Halberstadt  die  Belehnung.  Nach
Friedrich  Ulrichs  Tode  nahm  das  Lüneburgische  Haus  die  Grafsch.
Blankenburg  und  Negenstein  ob  commixtionen  bonorum  in
Besitz,  aber  nur  so  lang  bis  der  Graf  von  TLettenbach  von
Eberz.  1  Leopold  Wilh.  als  Administratorn  von  Halberstadt
mit  Regenstein  beliehen  wurde.  Auch  Lüneburgischer  Seits
erhielt  er  alsdann  die  Belehnung  (Gr.  Tettenbach  war  ein

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