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So  war'  also  nicht  Entschädigung,  wenn  man  dem  Löneburgischen
  Hause  solche  Stücke  zurückgab,  die  ursprünglich  Welfische
  Erbstücke,  nie  Halberstädtisches  Stiftsland  gewesen  waren.
So  wäre  es  nicht  Entschädigung  gewesen,  wenn  man  auch
nach  Lampadius  Vorschlage  jene  vielfältige  Clauseln  des
1643  geschlossenen  Hildesheimischen  Recefses  aufgehoben  hätte,
durch  die  manche  Besitzungen  und  Rechte  des  Lüneburgischen
Hauses  bald  vom  Bischofe,  bald  vom  Capitel  noch  zweifelhaft
  gemacht  worden.  So  war's  wohl  noch  volles  Recht,
daß  Lampadius  mit  einer  Standhaftigkeit,  die  selbst  durch
die  vorhergehenden  mißlungenen  Versuche  gewonnen  zu  haben
schien,  endlich  noch  auf  den  Besitz  von  HOsnabrück
drang.  ·

WiediekatholischeParthieOsnabrückhdrteVYso
erschallte  ein  Widerspruch.  Osnabrück  hatte  im  Normaljahre
  einen  katholischen  Bischof  gehabt,  wie  mochte  es  also
Lampadius  wagen,  die  katholische  Parthie  zu  Abtretung  eines
solches  Stiftes  bewegen  zu  wollen?  Sollte  je  der  eifrig
katholische  Bischof  FPranz  Wilhelm,  der  damals  eine  so
große  Rolle  unter  seiner  Parthie  spielte,  und  am  Hauptorte
  der  Negociation  immer  gegenwärtig  bisher  keinen  Augenblick
  versäumt  hatte,  um  zu  retten,  was  sich  je  retten

Kochtermann  vom  Gr.  Kunz  Palend.  I.  447),  und  man  reservirte

  sich  dabei  die  Hälfte  des  Dominü  directi.  Da  nun  also

die  Hälfte  des  Dominü  directi  über  Westerburg  unstreitig  dem

Lüneb.  Hause  gebuhrte,  so  suchte  man  auch  die  Rechte  zu  verwahren,

  die  dem  Hannsverschen  Sratthalter  Friedrich  Schenk

von  Winterstedt  wegen  einer  vorgeschossenen  Summe  Geldes
auf  Westerburg  angewiesen  waren,  und  in  welche  der  Graf  von

Tettenbach  gewilligt  hatte.  s.  Mejern  Tom.  VI.  S.  463.

P)  Brandenburg  schlug  Osnabrück  zur  Entschädigung  für  Braunschweig

  vor  (Pulend.,  1.  c.  p.  144);  aber  wohl  nur  großmüthig
mit  etwas,  wovon  man  wohl  wußte,  es  komme  nicht  zu  Stande.