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decorum  beobachten  muͤßte;  denn  moͤchte  schreien,  wer
wollte  *).

So  war  denn  endlich  der  alternative  Besitz  von  Osnabrück
  gewonnen  vn),  aber  wie  wenig  dies  Etwas  war,  was
man  durch  den  mühsamsten  Kampf  gewonnen,  empfand
selbst  die  kaiserliche  Gesandtschaft  so  freiwillig,  daß  sie  doch
noch  durch  Versprechung  neuer  Privilegien  endlich  zu  erstatten
  suchte,  was  der  vollen  Entschädigung  fehlte.  So  erbittert
  nehmlich  Trautmannsdorf  gewesen,  da  man  nach
manchen  Vorschlägen,  deren  immer  einer  kühner  als  der
andere  seinen  Augapfel  den  kaiserlichen  Hofrath  angriff,
endlich  auf  das  Project  fiel,  jedem  Beklagten  künftighin  frei
zu  lassen,  ob  er  zu  Wien  oder  zu  Speier  zu  Recht  stehen
wolle,  so  freiwillig  ließ  er  doch  den  Lüneburgischen  Gesandten
  versichern,  daß  durch  ein  eigenes  Privilegium  dem  Lüneburgischen
  Hause  gestattet  werden  sollte,  was  schon  selbst  im
Friedensinstrumente  den  Schweden  eingeräumt  worden.  Und
gewiß  in  jenen  Zeiten  war's  auch  ein  Vorrecht  des  Dankes

*)  f.  Auszug  eines  Briefes  von  Trautmannsdorf  an  D.  Volmar
8.  Mai  1647,  in  Vollmars  Diarium  S.  424.

%  Tulere  tandem“  fagt  Pfanner  l.  c.  S.  424,  der  überhaupt
dem  Br.  Lüneburgischen  Hause  gar  nicht  gut  war  —  piulere
„tandem  (Brunsvicenses)  impudentie  frucium;  Osnabrugensem
„  Episcopatum,  alternis  cum  Pontificiis  vicibus  possidendum  eic.
„  —  —  duanquam  non  eine  plerorumçue,  eliam  Eyangeli-„corum,
  invidia  multisque  tardate  pacis  opprobriüis  onerata,
„adepti.“  —  Von  den  nachherigen  Versuchen,  die  Osnabrücssche
Alternative  aufgeben  zu  machen,  sind  folgende  die  wichtigsten:
der  Versuch  bei  der  Allianz  im  Haag  von  1674.  s.  Act.  et
Memoir.  de  la  Rix  de  Nimw.  T.  I.  p.  726.  Bei  dem  Nimweger
  Frieden  selbst  wurde  durch  von  Platen  deshalb  negocirk,
aber  vergeblich,  Pusend.  L.  17.  J.  40;  endlich  bei  dem  KTraktate
  zwischen  England  und  Holland  v.  30.  Jun.  169z,  in  artic.
eccrei,  s.  Lunig  Part.  spec.  Contin.  II.  p.  359.