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Durch  die  Hildes  heimischen  Tractaten  hatte  man
noch  gerettet,  was  altes  Braunschweigisches  Erbland  gewesen,
und  ehedem  bald  als  Pfandschaft  bald  durch  zufällige  Verä#nderungen
  Hildesheimisch  geworden  war.  Doch  auch  von
den  geretteten  drei  Hauptämtern  Lutter,  Westerhof  und
Coldingen  gewann  Christian  Ludwig  nur  wenig  mehr  als
die  zwei  letzten;  Lutter,  das  erste  und  reichste  dieser  Aemter,
erhielt  Herzog  August  von  Wolfenbüttel  7).

auch  an  die  Hälfte  des  Eriminalgerichtes  und  Jolles  in
Wunstorf,  Bolenkofen,  und  den  Wald  die  Weide  genannt.
Dagegen  giebe  Christian  Ludwig  seinen  Anspruch  an  das
Amt  Schaumburg  auf.

3)  Da  in  Beziehung  auf  den  Vertrag  vom  10.  Apr.  1573
jeder  Theil  die  Stadt  Oldendorf,  Vogtei  Vischbek  und
Lachem  anspricht,  so  soll  das  Küneburgische  Haus  haben
Holvestorf,  Haverbek,  Scheffelstein,  Harkendorf,  Rodenbek,
Dennerbrück,  Posteholz,  Egge,  Wahrenthal,  Hemeringen
und  Lachem  mit  aller  Oberherrlichkeir.  Die  übrigen  Stücke
gedachter  Vogtel  nebst  Oldendorf  fallen  an  Hessen-Cassel.
Doch  soll  «

4)  Nach  Aussterben  der  Linie  von  Lar.  Wilhelm  dem  VI.  an
Calenberg  fallen  die  ganze  Vogtei  Vischbek,  wie  sie  nun
abgeschteden  ist  von  der  Vogtei  an  der  Weser,  und  nach
dem  Aussterben  der  Rothenburgischen  Linie  soll  auch  Oldendorf
  und  alles  übrige  an  Calenberg  fallen.

Erst  durch  eine  churfürstl.  Verordn.  vom  26.  Sept.  170
ist  die  Ritterschaft  dieser  Schaumburgischen  Lande  dem
Hamelnschen  Quartier  des  Fürstenthums  Caleuberg  incorporirt
  worden.

*)  Die  jährlichen  Einkünfte  der  Aemter  Lutter,  Westerhof  und
Coldingen  nebst  der  Vogtei  Kircherode  waren  folgendermassen

angeschlagen:  .
Westerhof  .·.  .27»Th.
Luttek..  -  .  ..  -4683—

Coldingen  2Dö5  .  .  2104  —
Vogtei  Kircherode.  3596  —

10,50  Th.
Hievon  sollte  Wolfenbuͤttel  nur#s  haben,  da  aber  das  Amt  Lut-