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Es  ist  kein  Reichsstadtpatriotismus,  die  Graͤnzen  seines
Fuͤrsten  nicht  verengt  sehen  zu  wollen,  es  ist  kein  eitler
Dienerstolz,  einem  ungeschwächten  Fuͤrsten  dienen  zu  wollen!
Denn  der  Geist  einer  geschwaͤchten  oder  ungeschwaͤchten  Regierung
  theilt  sich  gleich  auch  den  Unterthanen  mit.  Auch
das  verringerte  Fuͤrstenthum  Calenberg  sollte  seine  alten
Steuren  abtragen,  auch  das  geschwächte  Land  bei  dem  drohenden
  Drange  mächtigerer  Nachbarn  seinen  auswärtigen
Handel  schätzen,  die  Rechte  seiner  Einwohner  behaupten.

Wie  das  endlich  mit  Hannover  noch  werden  wollte,
wenn  nicht  bei  der  bevorstehenden  Ausgleichung  der  Fürstenthümer
  Calenberg  und  Zelle-Grubenhagen  ewmlich
doch  noch  dem  ersteren  ein  beträchtlicher  Zuwachs  verschafft
würde!  Man  hatte  diese  Ausgleichung,  die  Kraft  des  Testamentes
  Herzog  Georgs  noch  unter  Vermittlung  des  alten
Friederich  von  Zelle  berichtiget  werden  sollte  5),  mit  der
gespanntesten  Sehnsucht  erwartet,  man  hatte  Jahre  lang
negociirt,  Cammerregister  eingefordert,  Amtsrechnungen  verglichen,
  die  Ausgleichung  so  gläcklich  zu  treffen  gehofft,  daß
der  jüngere  Bruder  seinen  wählenden  älteren  Bruder  nie
beneiden,  die  Ruhe  des  Hauses  auf  ewig  gesichert  seyn
könnte.  Doch  so  schwer  war  dies  Werk,  oder  so  unglücklich
war  der  Genius  von  Hannover,  daß  man  nach  sechsmonatter,

  welches  Wolfenbüttel  erhielt,  3754  Th.  über  jene  ;  des
ganzen  betrug,  so  trat  Wolfenbüttel  durch  den  Receh  17.  Mai
1651  an  Calenberg  ab:  Amt-Gandersheimische  Dörfer  Ellirode
und  Bentirode,  nebst  dem  was  das  Amt  Gandersheim  aus.
den  Amt.  Westerhofischen  Dörfern  Seberen,  Colenfeld  und  Echte
zu  erheben  hatte.

*)  s.  den  Tractat  Zelle  lo.  Jun.  1646  bei  Rehtm.  S.  1665  —
1673.