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gewesen,  war  unwiederherstellbar  dahin  7).  An  alten  Flor  der
Braunahrung  war  nicht  zu  denken,  denn  der  verarmte  Scädter
braute  sein  altes  schmackhaftes  Bier  nicht  mehr,  und  zum
größten  Nachtheil  der  Städte  machten  bald  fürstliche  Aemter,
bald  nahewohnende  Junker  selbst  auch  den  kaufmännischen
Brauer  ##).  Die  stärksten  zahlreichsten  Gilten  in  den  Städten,

*)  s.  Schrebers  beurkundete  Abh.  vom  Waidbau.

Noch  kurz  vor  1616  wurde  in  mehr  als  300  Thüringischen
Dörfern  Waid  gebaut,  in  jedem  Dorse  wurden  jährlich  zo  bis
do  Aecker  bestellt.  Allein  schon  1629  trieben  nur  noch  zo
Dörfer  den  Waidbau,  auch  wurden  nur  675  Aecker  bestellt,  und
von  dieser  Zeit  an  nahm  es  noch  immer  mehr  ab.

*)  Was  die  Ersteren  betrifft,  so  wurde  in  und  nach  dem  dreißigjährigen
  Kriege  der  verkehrte  Grundsatz  herrschend,  daß  der
Landesberr  alles  an  sich  zu  ziehen  suchte.  Das  Bedürfniß  in
diesem  Kriege  leitete  vielleicht  zuerst  darauf.  Die  Erhöhung
der  Cammer-Intraden  von  den  Aemtern,  oder  auch  die  Pachterhöhung
  war  verfübrerisch;  aber  man  bedachte  nicht,  daß  der
Landesherr  das  auf  der  einen  Seite  doppelt  verlor,  was  er
hier  einnahm;  denn  nicht  nur  der  allgemeine  Woblstand  mußte
sehr  vermindert  werden,  sondern  es  gieng  auch  an  der  Steuer  ab,
was  die  Cammereinnahmen  stiegen.  Auch  war  eine  Braugerechtigkeit,
  zu  einem  Amte  gezogen,  im  Ganzen  nie  so  nützlich,
als  wenn  sie  sich  unter  mehreren  Bürgern  einer  Stadt  umtrieb.


Auch  das  Winkelbrauen  namentlich  hatte,  wie  man  aus
den  Landtagsverhandlungen  sieht,  erst  in  und  seit  den  Jeiten
des  dreißigjährigen  Krieges  sehr  stark  eingerissen,  oblchon  auch
vorher  Klagen  und  Verfogungen  dagegen  vorgekommen  waren
(I.  das  Edikt  von  1618).  Fast  auf  allen  Landtagen  erhob  ssch
Klage  daruber;  nicht  nur  über  die  Krüger,  Junker,  sondern
auch  über  die  fürstlichen  Aemter.  Bei  den  Traktaten  von  1661
gerieth  man  sogar  auf  die  Antwort,  das  in  den  angezogenen
Landtagsabschieden  enthaltene  Verbot  erstrecke  sich  nicht  auf
diese  Aemter.  Bei  den  Verhandlungen  auf  dem  Landrtage  von
1664  behaupteten  die  Stände,  daß  nicht  allein  auf  den  mehresten
  Aemtern  gebraut  werde,  sondern  daß  auch  das  Brauen  als
ein  Pertinensstück  der  Amts:  Intraden  von  der  fürstl.  Cammer