140

unübersehbar  groß,  und  doch  —  so  scheint  es  fast  einem
prhilosophischen.  Träumer  —  haͤtte  selbst  aus  dem  Unglück,
weil  es  über  die  Maaßen  groß  war,  ein  herrliches  Gute
gezogest,  auf  der  Brandstätte,  die  so  ganz  eine  Brandstätte
war,  nach  dem  überdachtesien  Plane  aufs  neue
gebaut,  und  kraft  der  mehr  als  hundertjährigen  Erfahrungen,
die  man  über  die  alle,  fast  unbrauchbar  gewordene  Staatsconstitution
  gemacht  hatte,  eine  neue  Constitution  gegründet
werden  können,  deren  Hauptzweck  das  allgemeinste  gleichverbreitete
  dffentliche  Wohl  seyn  sollte.

Das  alte  Steuersystem,  dieser  wichtigste  Theil  der  alten
Staatsconsiltution,  schien  völlig  unbrauchbar.  Denn  wie
sollte  die  verödete  und  verarmte  Stadt  Goͤttiugen  kuͤnftighin
nach  alter  Observanz,  da  nicht  mehr  alter  Reichthum  da
war,  den  achtzehuten  Theil  jeder  verwilligten  Steuer  uͤbernehmen,
  kuͤnftighin  gerade  eben  die  Last  tragen,  welche  die
Residenzstadt  Hannover  so  leicht  tragen  konnte?  Ehedem  war!
jede  verwilligte  Steuer  unter  die  vier  Corps  der  Stifter
und  Klöster  der  großen  Städte,  der  kleinen
Städte,  der  Unterthanen  in  den  fürstlichen
Aecmtern  und  adelichen  Gerichten,  neben  dem  daß
der  Adel  wegen  seiner  Ritterhöfe  eine  eigene  Quote  zu  übernehmen
  hatte,  nach  cinem  gewissen  althergebrachten  Verhältniß
vertheilt,  und  jedem  dieser  Corps  die  Subdivision  seiner  Quote
fast  einzig  überlassen  worden.  Wie  konnte  nun  aber  jenes
althergebrachte  Verhältniß  bleiben,  da  jedes  dieser  Corps,
das  großstädtische  ausgenommen,  durch  den  Abgang  der
Hildesheimischen  Lande  gewaltig  verloren  hatte,  jeded  derselben
  verschieden  verlor,  und  keines  von  allen  seine  alte.
Di  tuote  bestreiten.  konnte  9P).  Schon  jene  alte  Quote  hatte

5D  Nach  v  Abgang  des  Hildetheimischen  entstund  unter  den  ver-