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haͤtte  man  neue  Landstaͤnde  errichtet  —  denn  Gott  bewahre
uns  für  einem  kleinen  Deutschen  Staate,  wo  keine  Landstände
sind  ')  —  neue  Landstände  hätte  man  errichtet,  welche,
alle  zusammen  ein  Corps,  als  Repräsentanten  gewisser
Distrikte  und  Gemeinheiten,  mit  voͤllig  unpartheiischem  Patriotismus
  und  mit  dem  ganzen  herzerhebenden  Gefühle,  von
180,000  Menschen  als  kepräsentirende  Sprecher  und  Freiheirsvertheidiger
  angesehen  zu  werden,  für  das  allgemeine  Interesse
  gesorgt  hätten.  Aus  jener  neuen  allgemeinen  Steuercasse,
  die  von  den  neuen  Landständen  verwaktet  nach  den  allgemeinen
  Bedürfnissen  des  Staats,  bald  durch  verwilligte
Erhoͤhung  bald  durch  vergdnnte  Verminderung  der  Grundsieuern,
  ergiebigere  oder  sparsamere  Zuflüsse  erhalten  hätte,
wiren  die  alten  und  neuen  Landesschulden  bezahlt  worden,  und
welche  der  großen  Städte  würde  sich  beschwert  haben,  Schulden
  bezahlen  zu  müssen,  deren  Uebernahme  sie  niemals  verwilliget
  hatten,  oder  von  welchen  sie  1614  durch  Bezahlung
einer  großen  Summe  freigeworden  waren?  Ihre  Klage  wäre
ungerecht  gewesen,  wenn  sie  ·je  darüber?  geklagt  haͤtten,  denn
was  gewännen  sie  auch  nicht,  wenn  saͤmmtliche  Ritterhoͤfe  des
Landes  unter  die  allgemeine  Besteurung  gezogen  wurden,  und
wie  doch  am  Ende  selbst  auch  der  Ritter  eine  neue  Einrichtung
  billig  gefunden  haben  müßte,  die  sich  auf  die  unfehlbare
Voraussehung  gründete,  daß  der  alte  Ritterdienstenie  mehr
nothwendig  seyn  werde.

*)  Aus  der  musterhaft  vortrefflichen  Regierung  eines  Karl
.  Friederich  in  Baden  läßt  sich  hiegegen  kein  Einwurf
machen.  Ohne  Landstände  doch  diese  Regierung,  dieß  gehört
zur  Gröfe  dieses  Fürsten,  aber  man  werfe  nur  einen  Blick  auf

die  benachbarte  Rheinpfalz,  um  obigen  Stoßseufzer  schröcklichwahr
zu  finden.