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im  Consistorium  selbst  saßen  Schuͤler  des  trefflichen  Georg
Calirtus,  die  gluͤcklichste  Uebereinstimmung  der  theologischen
Facultät  zu  Helmstädt  und  des  Hanndverschen  Consistoriums
in  Kenntnissen,  Grundsätzen  und  Meinungen  war  so  einzig
ihrer  Art,  und  der  Herzog  selbst  so  frei  von  theologischer
Prätension,  so  gar  nicht  in  politische  Verbindung  mit  Chursachsen
  verstrickt,  daß  er  den  blindeifrigen  Angriff  des  Hanndverschen
  Schulrectors  anf  seinen  Generalsuperintendenten
und  Hofprediger  unmöglich  begünstigen,  oder  auch  nur  ungestraft
  lassen  konnte.  Es  schien  einer  tiefgehenden  vollendenden
  Kirchenreformation  höchst  vortheilhaft,  daß  O.  Justus
Gesenius  seit  Paul  Mällers  Tode  Generalisstimus  der
Hanndverschen  Kirche  war;  nicht  zu  alt,  um  gründlich  zu
resormiren,  nicht  zu  jung,  um  duldend  reformiren  zu  können,
ein  geborner  Calenberger,  der  die  Verhältnisse  des  Landes
und  der  großen  Familien  unter  einander  kannte,  der  nicht
erst  jüngst  ins  Consistorium  gekommen  war,  und  selbst  auch
in  der  gelehrten  und  schriftstellerischascctischen  Welt,  durch
mehrere  Schriften  einen  entschiedenen  Ruhm  erworben  hattes).
den  Generalissimus  Müller  wagte  er  nicht  deutlich  zu  nennen.
Ihre  Lehre  sep  dem  Worte  Gottes,  der  Augsp.  Confess.  und
dem  Corp.  lulio  zuwider.  Herz.  Georg  ließ  den  tbeolog.  Verläumder,
  dem  ohnedieß  aus  binreichenden  Gründen  schon  vorher
verboten  worden  war,  etwas  drucken  zu  lassen,  zu  einem  unpartheiischen
  Verhör  nach  Hildesheim  vor  eine  Herr=  und  Landständische
  Deputation,  die  aus  geistlichen  und  weltlichen  Raͤthen
bestund,  citiren,  wo  Kläger  und  Beklagte  gehört  werden  sollten.
Er  erschien  aber  nicht,  sondern  echapirte  von  Hannover  hinweg.
Die  Deputationsuntersuchuug  wurde  doch  gebalten,  Buschers
Anklage  als  Calumnie  befunden.  Buscher  war  ein  eifriger  Ramiste,
  Calirt  und  seine  Schuͤler  waren  eifrige  Aristoteliker;

daher  diese  Wunden!  s.  Herzog  Georgs  Edict  Hildesheim.  27.
Jun.  1640.

*)  Von  Gesenius  s.  Baring  Beschreib.  der  Lauenst.  Saale  und
Rehtm.  Brschw.  Kirchen-Hist.  IV.  Th.  S.  458.