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in  Hannover  zwei  Stellen,  deren  jede  schon  einzeln  den
thätigsten  Patrioten  beschäftigen,  den  unermuͤdetsten  Mann
seine  doppelte  Amtspflicht  fühlen  lassen  mußte.  Fast  ein
halbes  Jahrhundertlang  war  er  Chef  der  Hanndverschen
Kirche  *),  fasi  ein  halbes  Jahrhundertlang  erster  dirigirender
Mann  der  Hannöverschen  Stände,  ein  Liebling  des  Hofes,
ein  kenntnihvoller  Freund  der  Aufklärung,  was  über.  alles
gieng,  unverheurathet  und  kinderlos  —  was  hatte  ein  Mann
dieser  Art  thun  können?

Ein  Etwas  that  auch  Molanus.  Er  verbesserte  das
Gesangbuch,  er  brachte  einige  glückliche  Aeuderungen  in  den
öffentlichen  Gottesdienst,  er  erhielt  ienen  schönen  vaterlaͤndischen
  Geist  der  Duldung,  dessen  immer  neue  Erweckung

zu  Loccum.  Von  der  ersteren  statter  der  Abbe  dem  Convent,

von  der  letteren  der  Convent  dem  Abbt  2  Schnung  ab.  Die

Einkünfte  des  Abbts  sind  fast  alle  gewiß  und  bestimmt,  und

belaufen  sich  ungefähr  auf  1500  Thl.;  außerdem  genießt  er

aber  noch  als  jeweiliger  erster  Land=  und  Schatrath  1500  Thlr.
und  hat  freie  Wohnung  in  Hannover.

*)  Molanus  ward  1652  an  Kobebue's  Stelle  provisionaliler  zun
Abbte  von  Loccum  gewählt,  wurde  aber  erst  1674  Kirckenschuldirector
  und  Consistorialrath.  Es  murden  ihm  in  seiner  Bestallung
  für  Consistorialbedienstung,  Pfarraceidenzien  und  siatt
der  Superintendentur  zu  Pattensen  zusammen  jährlich  von
Neujahr  1674  an  400  Thlr.  bewilligt.  Das  Jahr,  wenn  er
unter  dem  Namen  des  ersten  Consistorialraths  Präsident  des
Hannoͤverschen  Consistoriums  wurde,  konnte  ich  nicht  entdecken.
Kotzebue  starb  1677  und  so  krat  nun  Molanus  gerade  in  einem
höchstkritischen  Zeitpuncte  in  den  vollen  Genuß  seiner  wichtigen
Stelle,  und  behielt  dieselbe  bis  an  seinen  Tod,  1722.  7.  Sep.
Zu  seinem  Coadjutor  wurde  1211  gewählt  seiner  Schwester  Tochtermann,
  D.  Jost  Christo.  Böhmer,  der  damals  ordenrlicher
Professor  der  Theologie  zu  Helmstädt  und  zugleich  Loccumscher
Conventual  war;  und  dieser  ließ  lo.  Okt.  1231  zu  seinem
Coadjutor  wählen  den  damaligen  Prior  und  Provisor  zu  Loccum
Ge.  Wilh.  Ebel.  Es  ist  diese  Wahl  dadurch  merkwürdig,  daß
sie  blos  vom  Abbte  und  Einem  Conventualen  verrichtet  worden  ist.