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bei  einem  Aufange,  balo  bei  einem  Münsche  zum  Anfang,  und  in

Kirchen=  und  Schulkeformatsongeschah  nurdas  wenige,  was  endlich

  noch  D.  Gesenius  absfbrte.=  Manhatte  schon  1639  auf
eine  große  Rébision  der  Juliusischen  Kirchtnordnung  angetragen,
im  Landtagsabschiede  zu  Hannober  #)  wurde  sie  versprochen,
Herzog  August  machte  für  seine  Wolfenbättelsche  Lande  einen
schdiien  Anfang  derselben  ###).  Aber  ini  Hanüverschen  blieb
die  alte  schon  vor  zachtzig  Jahren  abgefäßte  Ordnung,  die
vielleichr  schon  'bör  zachtzig  Jahren  manchem  Mißbrauche
nachdrücklicher  bärte  begegnen,  manche  bessere  neue  Einrichkung“
  treffen  können.  Doch  vielleicht  war's  damals  der  aufgetlärteste

  Wunsch  aller  kundigen  Kirchen,  und  Schulpatrioten,
  daß  in  Zeiten  einer  erst  werdenden  Dämmerung,
da  Licht  und  Finsterniß  in  der  höheren  Region  erst  zu  scheiden
anfiengen,  an  eine  bleibende  neus  Ordnung,  die  man  leicht
als  hundertjährige  Befriedigung  jeder  unbefriedigten  weisen
Wünsche  hätte  ansehen  müssen,  gar  nicht  gedacht  werden
moͤchte.  Man  hatte  wohl  im  Landtagsabschiede  von  1639
die  neue  Ramistische  Philosophie  aus  allen  Schulen  des
Landes  exilirt,  den  guten  Aristoteles  gerettet  7#8);  aber

kein  Versuch  einer  tiefergehenden  Reformation  wurde  gewagt,
überall  verrieth  sich  noch  der  theologischkatholische  Ursprung
des  ganzen  Schulwesens,  und  nicht  das  einzige  noch  kennbare
  Merkmal  dieses  Ursprungs  war,  daß  man  endlich  noch

*)  Pfeffinger.  III.  Th.  S.  327.

**)  s.  Herz.  Augusts  Agenda.  7.  Jun.  1657.  4.  unt  den  in
der  Praun.  Bibl.  S.  411  angeführten  Norizen.

###)  Daß  dieses  die  Meinung  der  im  22.  Absch.  befohlenen
Conformität  der  Landesschulen  und  Landes-Universitär  war,
davon  s.  der  Fürstl.  Julius-Univ.  zu  Helmstädr
Schutßrede  wider  dero  höchst  unbillige  Verläumbdere,
  ins.  D.  Aeg.  Strauchen,  Prof.  zu
Wittenberg.  Helmst.  1668.  4.  S.  8.

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