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geschont.  Aber  nun  wars  auch  mit  jedem  Jahre  mehr  sschtbar,
  daß  man,  wenn  Kipius  abgehe,  keinen  Canzler  mehr
mache  *),  daß  kein  Doctor  juris  mehr  das  Ruder  der
Regierung  erhalte,  und  daß  der  Minister  des  Cameralund
  Kriegs-Wesens,  weil  Finanz  und  Miliz=  zwei  Hauptpole
  der  neuen  Regierung  wurden,  dem  könftigon,  Justiz-..-,,,



Chcfwcttvorangehenwurde-»ONochwar  zwarchn  eigenes

in  1  Canzler  Kipins  damals  gehaltener  Praͤsentationsrede,  daß
zwar  der  Statthalter  die  Oberaussicht  in  allen  Collegien  haben
sollte  (worinn#  das  wesentliche  seines  Amtes  bestand)  doch  daß
den#  Canzler,  ünd  andern  an  ihren  Directions-Diensten
  kein  Eintrag  geschehe.

Cauler  Kipius  legte  1661  Alters  halber  seine  Stele  nieder.
Er.  starb  drei  Jabre  nachher,  Man  macht',  da  er  sein  Amtniederlegte,
  keinen  neuen  Canzler,  sondern  blot.  einen  Procanz
ler,  und  ber  bisherige  Cammerpräsident  von  BVulow,  der  das
15  Jabre  lang.  geführte  Cammerpräsidium  abgab,  vertrat,  ohne
den  Statthaltersnamen  anzunehmen,  alle  Fnnktionen  eines
Statthalters  als  Ebef  des  Geheimenratbs,  der  Iustizcanzlei
rich  bei  aygetretener  Regieruns  im  Hannzverschen  seine  Felllsche.
  Clienten  versorgen  muüte,  der.  bisherige  Zellische  Canzler
Langebek  als  Canzler  nach  Hannoper,  allein  er  starb  bald  nachber,
  und  nun  machte  mau  keinen  Canzler  mehr,  sondern  Otto
von  Witte  wurde  Vicecanzler,  und  da  dieser  1677  (M.  Okto-=ber)
  starb,  folgte  ihm  Ludolf  Hugo  ais  Geheimerarh  und
Vitecanzler,  nach  dessen  Tode  der  Biceca  nzler  auch  jellends  aus
dem  Geheimenrath  verschwand;  wenn  irgend  noch  nochber  jemand
den  Kitel  erbielt,  wie  3.  B.  Dav.  Ge.  Struß,  so  war  es
bloß  Litel  ohne  die  alte  Realität.  Leibnitz  hatte  sich  viele  Mühe
gegeben,  nach  Hugo's  Tode  die  Stelle  zu  erhalten,  aber  vergeblich,
  s.  Prodromus  Commerc.  Epist.  Leihn.  P.  U.  p.  1384.
*)  Der  Name  eines  Cammerpräsidenten  als  Name  des  ersten  zu
den  Cammersachen  deputirten  Geheimenraths  findet  sich  schon
unter  Friedrich  Ulrich;  aber  noch  unter  Georg  und  Christian
Ludwig  gieng  der  Cammerprässdent  dem  Canzler  nic  vor,  vielleicht
  in  einzelnen  Fällen  einen  gewissen  Anciennetätsrang  ausgenommen.
  Und  selbst  noch  im  Regier.  Reglement  von  1680,
so  sehr  dort  auch  der  Vicecanzler  im  Schatten  steht,  ist  doch

Spitilers  #mml.  Werke.  VII.  Band.  12