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machte  7),  große  Revisionen  des  Steuerfusses  vornahm,
Classificationen  versuchte,  wo  man  wohl  viel  zu  versuchen

Georg  Wilhelm  festgesetzt,  daß  jährlich  zu  diesem  Behuf  von
diesen  Klöstern  1550  Rthlr.  20  Gr.  und  von  der  Braunschweigischen
  Landschaft  4444  UMthlr.  16  Gr.  bezablt  werden  sollten,
wobei  sich  der  Herzog  vorbehielt,  das  Ubrige  von  den  Einkünften
  dieser  Klöster  nach  Gefallen  zum  Besten  der  Akademie,  Kilmung
  ihrer  Schulden,  Stipendien,  Bibliothek  u.  d.  m.  zu  ver-1650

  kam  also  der  Ueberschuß  von  obigen  Klöstern  zum
erstenmal  nach  Hannover;  Hebung  und  Berechnung  dieser  Gelder
  wurde  dem  damaligen  Kloster,  und  Kanzlei-Sekretär
Stißer  übertragen.  Mit  dieser  Epoche  sieng  auch  das  Register  der
Klosterkasse  an,  denn  von  eben  demselben  Jahr  an  wurde  auch
der  Ueberschuß  von  den  Revenüuen  der  Klöster  Wennigsen,  Berfinghausen.
  Mariensee,  Marienwerder,  Wülfinghausen,  Stein,
Witbrechtshausen  und  Fredelslohe  nach  Hannover  eingeschickt  und
von  obgenanntem  Sekretär  berechnet.

*)  Wenn  man  Besoldungen,  die  noch  kurz  vor  dem  dreisssglährigen
Kriege  errichtet  wurden,  mit  solchen  vergleicht,  die  man  bald
nach  dem  Westphälischen  Frieden  errichtete,  so  zeigt  sich  in  oben
bemerkter  Beziehung  ein  erstaunender  Unterschied.  Da  Herzog
Cbristian  von  Lüneburg  seinen  bisherigen  Cammerr.  Julius
von  Bülow  1615  zum  Statthalter  machte,  so  setzte  er  ihm  als
Besoldung  aus  jährlich  400  Th.  Neben  dem  was  ihm  an
Menschen  und  Pferden  gehalten  und  für  diese  gegeben  wurde,
sollte  er  jährlich  haben  1  Hirsch,  1  guten  fetten  Ochsen,  4  fette
Schweine,  8  Hammel,  11  Ohm  Wein,  8  Scheffel  Rocken,
6  Scheffel  Gersten,  20  Faden  Holz  und  frei  Logis.  f.  Jul.  von
Bülow  Beflallungsbrief  13.  Apr.  1615.  Ganz  anders  aber
lautet  die  Besoldungsanlage,  die  1045  gemacht  wurde,  da  Schenk
von  Winterstedt  zu  Hannover  Statthalter  wurde.  —  Es  lassen
sich  überhaupt  aus  der  Geschichte  der  Besoldungen  manche
bistorische  Data  ableiten.  Daß  z.  B.  die  Justizcanzlei  und  das
Consistorium  die  ältesten  Collegien  seven,  sieht  man  ollein  schon
auch  daraus  ziemlich  deutlich,  weil  die  Besoldungen  bei  diesen
beiden  Collegien  so  gar  gering  sind.  Sie  sind  offenbar  in  Zeiten
  gemacht  worden,  da  8co  Thlr.  —  so  viel  hat  ein  wirklicher
Hofrath,  und  ein  Consistorialrath!  —  noch  eine  recht  reipek.
lable  Summe  waren.