183

Wie  aller  Welt  Herrlichkeit  vergeht,  so  verschwand  nun
auch  die  alte  hohe  Doctorsglorie.  Bürgermeister  und  Rath
#u  Hanndvir  hatten  es  noch  jüngst  etst  als  einen  der  buͤndigsten
  Gründe  gegen  die  neue  fuͤrstliche  Polizeiordnung  angebracht,
  daß  man  pen  Adel  und  sämmniche  fürstliche  Räthe
davön  freigesprochen,  Doctoren  und  Licentiaten  zu  Beobachtung
  derselben  verpflichtet  habe.  So  gerne  sie  sich  der  nuen
Hrdnung  unterwerfen  würden,  so  hoch  privilegirten  Personen,
dem  ganzen  hohen  Doctor=  und  Licentiatenorden  könnten  sie
unmöglich  präjudiciren  *).  Doch  blieb  trotz  der  hohen  Dockorprätension
  die  einmal  getroffene  Anstalt  des  Fürsten.
Doch  sank  der  alte  hohe  Doctoréname  mit  jedem  Jahre  immer
  si  chtbarer,  und  ein  Scandal  war's  ohne  seines  gleichen,
was  man  endlich  1674  bei  Einfuͤhrung  einer  Kopfsteuer
that.  Bei  dem  Kopfgelde,  das  auf  dem  Landtage  M.  Nov.
1674  verwilligt  wurde,  machte  man  eine  Classifikation  nach
Stand  und  Vermoͤgen,  wie  viel  Jeder  fuͤr  seinen  Kopf  bezahlen
  sollte.  Da  traf  sich's  nun,  daß  der  Kopf  eines  Doctors
  oder  auch  ungraduirten  Advocaten  in  Göttingen  und
Hameln  auf  6  Thaler  geschätzt  wurde,  eben  so  viel  bezahlte
auch  ein  Kaufmann  der  zweiten  Klasse,  und  zu  gleicher
Summe  wurden  taxirt  der  Scharfrichter  und  Schweinschneider.
  ##)

Kein  Doctor  juris  utrinsque  wurde  mehr  Liebling
des  Fürsien,  denn  der  Fürst  liebte  Soldaten  und  Franzozosem.
  Selten  kam  mehr  ein  Doctor  auf  eine  wichtige  Ge-*)

  S.  Schr.  der  Stadt  Hannvver.  21.  Apr.  1658.

?))  Ich  habe  verschledene  solcher  Kopf-Elassificationsprojecte  vor
mir,  wie  sie  damals  auf  Landtagen  gemacht  und  verbessert
wurden;  es  ist  eine  rechte  Lust  zu  errathen,  warum  man  untefähr
  so  und  nicht  anders  tarirt  habe.