186

welche  das  roͤmische  Recht  einen  Theil  seines'  Ansehens  und
den  größten  Theil  seiner  usuppikten  Wirksamkeit  verlor.  Da
sank  nun  oft  in  wohlverdfénter  Schnelle  det  Mann,  der  die
künftige  Staatsgeneration  bllden  sollte,  bls  zum  ungeachteten
  Schulmanne  herab.  Dä  entstand  eine:  Kluft  zwischen
Landesuniversität  und  Landesregierung,  daß  man  dort  vergaß,
  Jünglinge  zu  bilden,  wie  sie  der  Staat  nach  seinen
individuellen  Verhältnissen  und  neuen  individuellen  Bedürf,
nissen  nothwendig  hatte,  und  daß  man  hier  fast  noch  früher
vergaß,  wie  wenig  in-  man  bloß  durch  Amtsrontine
lernt.

Hätten  sich  frühe  zenig  selbst  auch  die  Landstände  in
jenen  unaufhaltbaren  Wechsel  gefügt,  wäre  aufgeklärtere  Freiheitsliebe,
  die  nicht  mit  dem  Buchstaben  der  alten  Erichsund
  Elisabeths-Privilegien  spielt  und  bei  den  verändertsten
  Formen  den  Freiheitsgeist  fest  hält,  wenigstens
unter  dem  reichen  tongebenden  Adel  des  Landes  vllig  herrschend
  gewesen,  härte  sich  die  siändische  Verfassung  nach  und
nach  eben  so  vervollkommt,  wie  sich  das  System  der  Regierung
  vervollkommte,  welcher  schöne  Wekteifer  zwischen  Herrn
und  Ständen  müßte  entstanden  seyn!  Welche  gewaltige
Entzweiungen  der  Stände  mit  dem  Fürsten,  die  unter  Johann
  Friedrich  und  Ernst  August  selten  zum  Ruhm
der  Stände  anfiengen  und  noch  seltener  zu  ihrem  Gluͤcke  sich
endigten,  konnten  vermieden  werden!  In  den  meisten  Deutschen
  Staaten  aber  verlor  sich  seir  dem  Westphälischen  Frieden,
  auch  wenn  kein  tddtender  Hauch  eines  Despoten  über
das  Land  gieng,  jene  blühende  ruhmvolle  Eristenz  der  Stände,
die  auf  stiller  allgemeiner  Werthschätzung,  auf  der  natürlichen
Ueberlegenheit  des  Aufgeklärten  und  der  anerkannten  Unab-