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sechs  Tonnen  Goldes  fürstlicher  Schulden  billig  unterwerfen
mußte,  und  dieß  erste  Loswinden  war  nur  ein  Anfayng  den
bald  errungenen  neuen  Freiheit,  die  dem  planmäßigen  Forscher
  und  Vertheidiger  alter  und  neuer  Rechte  im  Kampfe
mit  seinem  unsteten  bald  hitzigen  bald  ermatteten  Gegner

als  natürliche  Belohnung  werden  mußte.
völlig  frei  gewörden,  und  er  zahlt  gegenwärtig  nur  noch  800
MRthlr.  Schaafschaß.  1240  —  50  betrug  der  Scheffelstan
im  Hannöverschen  2211,  Thl.  4%  Gr.
im  Göttingishe  *—m*  —.  .
imhamelnschen...,..;.8904  19  —
im  Lauenauschen  ..  ..  3887  —  198.—
4664  Thl.
Da  nun  damals  die  Abgabe  schon  auf  die  Hälfte.  herabgesetzt
  worden  war,  so  hatte  sie  vorher  9328  Thl.  betragen.
Eine  sehr  dunkle  Stelle  bleibt  es  aber  immer  n  eben
angefuͤhrter  koͤn.  Verordnung,  wie  eine  Tare,  dee,  bloß
der  Adel  zu  zahlen  hatte,  als  gemeine  Unterthanerlast
  angesehen  werden  konnte,  und  wie  die  gnädige  landesväterliche
  Absicht  unfers  Königs  und  seiner  „Minister  durch
diese  Verordnung  erfüllt  werden  konnte,  da  der  Vauer  und
der  Einwohner  der  kleinen  Stäbte  desto  länger.  seine  Tare
fortzahlen  muß,  je  früher  der  Adel  von  der  feinigen  losgesprochen
  wurde.  Ist  etwa  die  Sache  aus  folgendem.  Gest  chtspunkt
  zu  betrachten  7  1614  bei  Uebernahme  von  sechs  Tonnen
Goldes  fürstlicher  Schulden  übernahm  der  Adel  eine  kleine
Tare,  die  auf  seine  Schafe  gelegt  wurde,  und  eine  beträchtliche
  Tare,  die  auf  sein  Zinskorn  gelegt  wurde.  Wahrscheinlich
  waren  aber  1740,  wie  sich  vielleicht  aus  den  Rechnungen
ergab,  alle  jene  übernommene  alte  Schulden.  gügetragen  um
verentwillen  der  Adel  jene  Taren  von  seinem  eig  enen
Vermögen  verwilliget  hatte.  So  fielen  also  auch  jene  Taren
von  selbst,  und  die  noch  fortgehenden  800  Th.  Schafschatz  sind
bloß  ein  ganz  kleiner  Beitrag  zu  manchen  andern  Ausgaben
der  Landrenterei,  die  zum  Theil  selbst  wieder  auf  den  Adel  zurucksliessen,
  da  aus  dieser  Kasse  Besoldungen  der  Landräthe,
Kosten  der  Landerconvente  u  d.  m.  bestritten  werden.
Daß  mit  dem  Adel  auch  die  Prälatur  von  dem  Scheffelschatz
frei  werden  mußte,  versteht  sich  denn  in  Hinsscht  auf  die  ganze
Geschichte  der  Entstehung  des  Scheffelschatzes  von  selbst.