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zuzuhbren,  wenn  nur  nicht  die  Rathschlagung  dem  Landeswohl
  gegolten  haͤtte!  wie  dort  eine  Parthie  glaubte,  ber  Landesherr
  habe  gar  keinen  Geheimenrath  noͤthig,  sie  Burgermeister
  wollten  wohl  helfen  mitrathen.  Und  wie  denn  eine  andere
  Parthie  von  der  schonen  goldenen  Periode  Herzog
Friedrich  Ulrichs  sprach,  von  der  sie  doch  augenscheinlich  nicht
mehr  wußten,  als  daß  sie  die  Zeit  ihres  Großvaters  gewesen
  sey  ?).

Die  Geschichte  scheint  in  Satyre  auszuarten,  und  ihr
mildes  Licht,  das  sonst.  so  sanft  aufklärt  und  wärmt,  wird
zum  tiefbrennenden  Feuer,  wenn.  sie  unpartheiisch  jene  überselige
  Unwissenheit  aller  Landesgeschichte  und  Landesberträge
schildern  solle,  die  sich  allmälig  wie  Nachtwolken  selbst  über
die  besseren  Kopfe  verbreitete,  wenn  sie  unpartheüsch  die  Klagen
  erzählen  solle,  die  bald  aus  heiliger  Einfalt  herklossen,
bald  der  überzeugendste  Beweis  waren,  daß  weisen  und  erfahrenen
  Männern  nie  begegnet  seyn  würde,  was  nun  doch
einzig  durch  boͤse  Zeiten  und  bese  Menschen  geschehen  seyn
sollte.  Wic  sollten  Rechte  eines  Corps  böllig  ungekränkt
bleiben,  so  bald  sich  nicht  mit  dem  constitutionsmässigen  Ansehen
  desselben  überwiegende  persduliche  Achtung  verband?  Wie
der  Canzler,  wenn  er  auch  so  nachgiebig  als  Kipius  war,
jene  pflichtmässige  Schonung  nie  vergessen,  die  sich  nicht
mehr  auf  die  alten  persönlichen  Verhältnisse  bezog  2

*)  Vergl.  hiebei  den  ganzen  Inhalt  der  Resolution  Herz.
Ernst  Augusts,  die  er  1692  auf  eine  weitläuftige
Vorstellung  der  Landstände  gab.  In  der  landständischen
  Vorstellung  herrschte  eine  unglaubliche  historische  Unwissenheit,
  man  nahm  sich  speciminis  loco  von  Seiten  der  Regierung
  die  Mühe,  alles  ausführlich  auseinanderzusetzen  und
auch  nur  historisch  zu  dociren.