196

Vor  dreissig  Jahren  hatten  Canzler  und  Räthe  auch  in
Staatssachen  nicht  rathen  wollen,  wenu  Deputirte  der  Stände
nicht  beistünden.  Bei  jedem  Landtage  war  bisher  eine  eigene
geheimnißvolle  Nachricht  von  Staatssachen  eröffnet  worden,
und  die  umständlichste,  treueste  Relation  der  fürsilichen  Räthe
von  den  öffentlichen  Staatsangelegenheiten  war  der  Maßstab,
  wornach  sich  die  Verwilligungen  richteten.  Nun  berichtete
  man  die  Stände  von  den  Allianzen,  wenn  sie  geschlossen
  waren.  Num  eröffnete  man  ihnen  gerade  so
viel,  als  sie  ohnedieß  schon  aus  den  gedruckten  Avisen  wußten.
  Nun  foderte  man  sie  zum  Geldgeben  auf,  ob  sie  auch
nicht  schon  vorher  in  jene  Bündnisse  gewilliget  hätten,  welche
diesen  neuen  Aufwand  nothwendig  machten  7?).  Es  war
eine  Lust,  wie  sich  die  Alten  bei  jeder  Verwilligung  mit  Reversen
  versehen,  in  jedem  vorkommenden  Falle  ganze  Curien
ihre  Frciheit  verreversiren  und  einzelne  Mitglieder  dieser  Curien
  noch  einzeln  verreverfiren  liessen.  Nun  verloren  sich  erst
jene  einzelne  Reverse.  Bald  kam  höchstens  noch  ein  allgemeiner
  Revers  in  den  Abschied  des  Landtages,  bald  blieb  es
bei  Erklärungen,  die  men  dem  Protokoll  einrückte.  Kamn
gab  denn  endlich  noch  der  Canzler  eine  mündliche  Versiche,
rung,  bis  man  zuletzt  auch  diese,  weil  Freiheit  der  Stände
einmal  gesichert  sey,  völlig  überflüssig  fand.  Früher  fragte
man  sie  bei  Erlassung  von  Gesetzen  um  ihre  Einwilligung.
Nun,  wenn  sie  Vorstellungen  machten,  sollten  sie  diese  nicht

59)  f.  Verhandl.  des  Hannoverschen  Convents.  Mon.  Jul.  1658.
vergl.  Pulend.  de  reb.  gestis  Frid.  Wilh.  I.,  VIII.  J.  27.
und  vergl.  besonders  auch  die  Tractaten  wegen  der  in  den

Ahergebenen  Beschwerden  enthaltenen  Nr.  5.  und  die  durch
die  Hildesheimische  Allianz  1652  veranlaßten  herr=  und  landschaftl.
  Traktaten.

C