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nur  zurücknchmen,  sondern.  man  erklärte  ihnen  auch,  „daß
„sie  nicht  ad  tractandum  oder  ralificandum  erfordert  wor-„den,
  sondern  nur  ihr  unterthäniges  senliment  abzuͤge-„ben
  2).“

Wie  feierlich  war's  nicht  vor  diesem.  Wenn  der  Herzog
  selbst  und  des  Herzogs  sämmtliche  Prinzen  bei  Erdffnung
  des  Landtages  zugegen  waren,  so  führte  der  Canzler
das  Wort,  der  Landsyndikus  recessirte  in  Gegenwart  des
Herzogs  mit  dem  Canzler,  alles  entschied  sich  durch  schnelle
mündliche  Unterhandlung  —  wie  viel  geht  doch  an  Menschenbildung,
  Menschenliebe  und  Menschenkenntniß  verloren,
seitdem  wir  bloß  Menschen  sind,  die  in  der  Feder  leben!
Herzog  Georg  Wilhelm  ließ  sich  noch  auf  den  Landtagen
von  1652  und  1655  durch  seinen  Canzler  entschuldigen,  daß
er  selbst  nicht  gegenwärtig  seyn  könne;  (sein  Bruder  Ernst
August  gieng  nicht  einmal  mehr  in  den  Geheimenrath.)  Noch
hörte  er  oft.  nachher  im  vollen  Kreise  seiner  Gehcimenräthe
den  Vortrag  der  Deputirten,  und  doch  verschwand,  so  lange
auch  er  noch  regierte,  jene  alte  persönliche  Zutraulichkeit;  eine
hohe  Entfernung  des  durchlauchtigen  Herzogs  entstund;  schon
Titel  und  Namen  veränderten  sich  5*  .  und  jemehr  sich  auch

*)  Dieß  wurde  den  Ständen  wörtlich  erwiedert,  als  ihnen  1665.
die  neuc  Kanzleiordnung  vorgelegt  wurde,  und  sie  die  oben
erwähnten  Remonstratienen  gegen  die  addil.  ad  Tit.  2.  machten,
  wodurch  die  Cammer  gleichsam  ein  neues  Gericht  geworden
  wire.  "

**)  Noch  in  den  Landtagsacten  von  1657.  und  1638  heißt  es  gewöbnlich
  Euer  Fürsiliche  Gunaden;  von  1650  an  ununterbresichen
  Cuer  Fürsil.  Durchlaucht;  denn  1659.  verglichen  sich
die  Fürsten  unter  einander,  daß,  weil  die  Churfürsien  den  Titel
  Durchlaucht  allein  sich  anmaaßen  wollten,  sollten  sich  denselben
  künftighin  die  regierenden  Herren  und  alte  Fürstenhäu-