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tage  foderte  der  Canzler  die  noͤthigen  Summen  zu  dieser
Werbung,  ganz  mit  der  vollesten  Zuversicht,  womit  sonst  nur
Fräuleinsteuern  und  Reichsstenern  und  ·  hoͤchstens  noch  Beinäge
  zur  Kreiscasse  gefordert  werden  konnten.  Er  sprach  so
emphatisch  von  einem  drängenden  Nothfalle,  daß  die  Stände
ein  doppeltes  Recht  zu  haben  glaubten,  das  drängende  dieses
Nothfalles  zu  untersuchen.  Er  bezog  sich  darauf,  daß  die
Stände  doch  wohl  nicht  erst  einen  Nothfall  würden  untersuchen
  wollen,  der  von  dreien  regierenden  Herren  des  Lüneburgischen
  Hauses,  wie  aus  dem  Schlusse  des  Communicationskages
  erhelle,  als  ächter  drängender  Nothfall  erkannt
worden,

Falls  aber  auch  die  Landsiände  recht  berzlich  und  redlich
  hiebei  sagen  sollten,  welche  Rechte  sie  zu  haben  glaubten,
was  ihres  Dünkens  kurz  und  treffend  geschildert  ihr  Verhältniß
  zu  dem  Landesherrn  sey,  so  verglichen  sie  die  Landtagsabschiede
  mit  den  kaiserlichen  Capitulationen,  ihr  Recht  einer
gewissen  Theilnehmung  am  Regimente  mit  dem  uubestrittenen
  Rechte,  wie  Churfürsten  und  Fürsten  am  Reichsregimente
  des  Kaisers  Theil  nahmen  *).  Das  waren  nun  wohl
alte  selige  Prätensionsfräume.  Das  waren  Einfälle  guter
alter  Landjunker  oder  halbaufgeklärter  Jurisien  unter  den
Ständen.  Nur  sah  es  wohl  auf  dem  Landtage  oft  gerade
so  aus,  als  ob  der  Reichstag  sein  Musier  seyn  sollte.  Die
unbedentendsien  Verwilligungen  wurden  erschwert.  Niemand
kaunte  die  alten  Protokolle  und  alles  berief  sich  auf  alte
Protokolle.  Ein  Ausschuß  pon  Ständen,  mit  dem  der  Canz-*)

  Ertrahirt  aus  den  Acten  einer  im  Mon.  Mai  1651  gehaltenen
  ständischen  Versammlung  und  den  damaligen  Erklärungen
der  Stände  gegen  Canzler  Kipius.