208

ewige  wechselsweise  Erbitterung  zweier  regierender  Linien  eines
  Hauses!  Ein  vielleicht  unausloͤschlicher  Haß,  wie  sich
chedem  Jahrhunderte  lang  die  Pfälzische  und  Bairische  Linie
des  Wittelsbachischen  Hauses  haßten,  und  das  alles  durch
ein  Hausgesetz  veranlaßt,  das  ohne  Kenntniß  der  aͤlteren
Hausverträge  entworfen,  durch  dic  unbegreiflichste  Geheimhaltung,
  die  wohl  gar  Weiheit  seyn  sollte,  noch  verwirrter  gemacht,
  nun  durch  Eigennutz  und  Leidenschaft  vollends  in  ein
unaufklärliches  Dunkel  gehüllt  worden  *).

Ich  gedenke  hier  gelegenheitlich  noch  einlger  unter  Georg
Wilhelm  geschlossenen  Tractaten,  deren  Inhalt  nicht  so  auszeichnend
  wichtig  ist,  daß  er  irgendwo  in  die  zusammenhängende
  Erzählung  hätte  eingerückt  werden  können,  die  ich  aber
doch  nicht  ganz  übergehen  darf.

1649  16.  Febr.  Zelle.  Ein  noch  ungedruckter  Receß  zwischen
Christi.  Ludw.,  Ge.  Wilh.,  Jo.  Fr.  und  Ernst  August
wegen  Deputatgeldern  und  Unterhalt  der  nicht  regierenden
  Herren.

4649  12.  Mai.  Hildesheim.  Vergleich  zwischen  August  von
Wolfenb.  und  Ge.  Wilh.  wegen  Communion  der  Harzischen
  Bergwerke  und  Forsten.  s.  v.  Selchow  Magazin
I.  Th.  S.  46.  f.

4619  12.  Mai.  Hildesheim.  Eben  ders.  Vergleich  einiger
kleinen  Differenzien,  bes.  wegen  Theilung  dessen,  was
nach  dem  Verlust  der  grösseren  Hildesheim.  Stiftsguter
noch  gerertet  worden.  I.  c.  S.  63.

1650  20.  Ang.  Ein  noch  ungedruckter  Receß  zwischen  Hildesh.
  und  Calenb.  Landsch.  wegen  Abrechnung  einiger
Schulden.

1651  17.  Mai.  Braunschweig.  Vergleich  zwischen  Aug.  von
Wolf.  Christi.  Ludwig  von  Zelle  und  Ge.  Wilh.  wegen
Harburg.  Erbschaft.  Selchow  l.  c.  S.  78.  f.

4655  15.  Mai.  Hannover.  Receh  zwischen  Aug.  von  Wolf.
und  Ge.  Wilh.  wegen  Administrirung  des  Allodiums  der
ausgestorbenen  Wolfenb.  Linie  und  daraus  zu  veranstal-