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Ueberrest  der  alten  Feudalanarchie.  Finanzvortheile,  wie  sie
aus  fürsilicher  Landeshoheit  zu  fließen  schienen,  wollte  er  nutzen;
  wie  viel  konnte  der  fürstlichen  Cammer  allein  schon
das  Branteweinsmonopol,  das  sie  sich  nun  zum  ersienmal
seierlichst  zueignete,  selbst  administrirt  oder  verpachter,  eintragen?


Er  war  Kaiser  in  seinem  Lande,  er  war  Landesherr,
wie  die  alten  Recesse  auch  lauten  mochten.  Er  wollte  wohi
nicht  erst  ein  paar  Ritter,  Prälaten  und  Burgermeister  fragen,
  wenn  er's  nöthig  fand,  mit  seinem  Freunde,  dem  grossen
  Ludwig  in  Versailles  hohe  Allianzen  zu  schließen,  Subsidientraktaten
  zu  berichtigen,  Franzdsische  Hülfstruppen  selbst
bei  den  gefahrvollesten  Drohungen  Ludwigs  XIV.  gegen  die
Republik  der  vereinigten  Niederlande  eilfertigst  zu  werben.
Schade  nur  für  alle  die  veplorene  alte  Welfische  Großmachr,
die  ein  Prinz  so  hohen  Muthes  als  Johann  Friederich  war,
trefflich  hätte  gebrauchen  können;  nur  schade  daß  Henrich
der  Löwe  seligen  Angedenkens  nicht  Henrich  das  Schaf  gewesen
  war),  den  Lowen  mollte  wohl  Johann  Friederich
gespielt  haben.  Schon  sah  man  deutlich,  wie  er  auf  eine
neunte  Chur  hinspielte  75).  Noch  ehe  Hoffnung  war,  das

haltener  Inüruktion  ganz  dagegen,  so  wie  auch  Osnabrück  und
Wolsenbütrel;  s.  die  aktenmäßige  Nachricht  in  Moser's  Abhandl.
  bes.  Rechtsmater.  10.  St,  S.  274,  275.  288.

)  Herz.  Johann  Friederichs  elgener  Ansdruck.

»e)  s.  Erklärung  des  Bischofs  von  Münstier  gegen  die  Brandenb.
Gesandten,  1675,  bei  Pulend.  de  rebus  gesuis  Frid.  Wilh.
L..  16  K.  6  p.  1230.  Der  Bischof  lagte  zwar  nur  unbestimmt:
Domum  Brunsvicensem  nonum  Electoratum  parturire,  allein
  aus  andern  Nachrichten  erhellt,  daß  vorzüglich  Johann
Friercrich  von  Fannover  hier  gemeint  war.