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des  einheimischen,  vom  Fürsien  selbst.  gebrannten,  desto  mehr
zurückzuführen  7),  auch  der  Landschaft  ihre  bisherige  Accise
vom  ausländischen  Brantwein  entzogen.  &amp;),  die  Freiheit  des
Landes  gegen  den  aufwachenden  Finanzgeist  kaum  geschützt,
und  der  Herzog  selbst,  der  sich  an  soldatischen  Gehorsam  und
soldatische  Schleunigkeit  gewöhnt  hatte,  fand  jede  freimüthigere
Vorstellung  seiner  Raͤthe,  jede  alitonende  e  landsiandische  Bitte
unertraͤglich.

Was  Jagemann  nie  nhan.  hatte,  was  Canper  Stuck
nie  gewagr  haben  würde,  das  befahl  nun  der  Herzog,  —
landständische  Vorsiellungen  wurdei  zurückgegeben,  die  gewohnte
  Beziehung  auf'  Recesse  iund  Privilcgien  ward  abgewiesen,
  der  fürsiliche  Respekt  sey#gekränkt.,  die  Landeshoheit
angegriffen,  die  hohe  fürsiliche  Majestät  verkannt  #).  So
edel  und  gütig  Johann  Friederich  war,  jeder  muthvollere
Widerspruch  schien  ihm  unerträglich  So  sehr,  er  Groten
persönlich  liebte,  selbst  Grote  durfte  es  nicht  wagen,  seiner
einmal  gesaßten  Meinung  mit  dem  feinverhölltesten  Widerspruche
  zu  begegnen.  So  großmöthig  er  wich,  so  billigkeits-Brantweinbrenner

  mußte  über  den  Cammerblasenzins  mit  dem

":.  Pächter  contrahiren.  Anfangs  hatten  die  Gebrüder  Duve  in
Hannover  diese  Generalpacht  im  Calenbergischen;  1683  aber
pachteten.  die  Beamten  zu  Calenberg  den  Blasenzins  aus  dem
ganzen  genannten  Amt  für  225.  Rth.;  doch  schon  1685  mußte
die  Pachtfumme  auf  150  Rth.  herabgesezt  werden.

*)  Es  wurde  nehmlich  außer  dem  gewöhnlichen  Joll  auf  jeden
Ohm  rheinischen  und  Franzbrantwein  eine  sogenannte  Cammeraccise
  von  6  Rth.  und  auf  jedes  halbe  Faß.  auswaͤrtigen
Kornbrantweins  2  Rth.  gesezt.

*2)  1671.  Im  J.  1719  wurde  iedoch  der  Landrenterei  dieser
Zusluß  wieder  gestattet.

*#*#)  s.  L2T  erhandlungen  Mon.  Dec.  1672.