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tirenden  unbefriedigend,  so  mochte  man  sich  endlich  zur  böchsten
  unpartheiischen  Entscheidung  an  den  Landeherrn  selbst
wenden,  oder  eine  beliebige  Jurisienfacultät  zum  Gutachten
auffodern.  «

Gewiß  es  war  ein  trefflicher  gerechter  Mann,  der  diese
Regierungsform  entwarf.  Er  war  ein  weiser  Mann,  der
Menschen  und  Zeiten  kannte,  der  Menschen  und  Zeiten,  die
er  einmal  fand,  in  seinen  Plan,  wie  Recht  war,  mitnahm,
der  nicht  Platonisch  ändern  wollte,  und  selbst  auch  an  Fehlern,
  die  er  einmal  nicht-ändern  konnte,  so  unbeschädigt  als
moglich  vorbeischlich.  Wer  mehr  als  er,  wenn  es  etwa  Grote
war,  der  sie  entwarf,  wenn  etwa  Hugo's  Kopf  und  Feder
dabei  gebraucht  wurden,  wer  mehr  als  er  mag  empfunden
haben,  wie  nachtheilig  es  sey,  daß  der  Herzog  selbst  nie  eines
  seiner  Collegien  besuchte,  daß  er  nie  in  den  Geheimenrath
  kam,  daß  er  der  Cammerdeputation  nie  beiwohnte.  Wie
wurden  nicht  dadurch  die  Geschäfte  erschwert,  ihre  Ausführung
  labyrinthischer  gemacht,  wie  die  Bildung  und  Lenkung
des  Fürsten  den  Geheimenräthen  entrissen,  wie  leicht  manches
erst  noch  in  dem  wichtigen  Canale,  durch  welchen  cs  aus
dem  Geheimenrathe  endlich  zum  Fürsten  selbst  floß,  unschuldig
  gefärbt,  geläutert  oder  getrübt!

Hier  lag  ein  großer  Knoten  der  Verfassung,  den  mochte
lösen,  wer  wollte.  Schon  war  doch  viel  gewonnen,  daß  bei
jedem  Collegium  ein  genaues  Diarium  geführt  und  wochentlich
  an  den  Fürsten  selbst  überschickt  werden  mußte.  Schon
war  trefflich  gesorgt,  daß  sich  der  Fürst  nicht  bloß  referiren,
sondern  das  Concept  des  Geheimenraths  selbst  verlesen  lassen
wollte,  daß  er  die  Concepte  zu  signiren,  die  Originalien  zu

unterschreiben  versprach.  Schon  war  manchem  Verdachte

Sriktier’s  fänontl.  Werte.  VII.  Bd.  17