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Schwierigkeit  sich  einhaken,  deren  schärfster  Blick  gerade  nur
bis  an  die  kleine  Nebelatmosphäre  hindringt,  von  der  auch
das  klarsie  neue  Projekt  noch  immer  umwölkt  wird.  Erst
nur  ein  Jahr  lang  cine  Hauptprobe,  erst  nur  den  Entwurf
diefes  Jahrs!  so  entworfen,  daß  Rechte  des  Adels  so  viel
moglich  geschent,  die  Geistlichkeit  ungekränkt,  der  Landmann
und  Bürger  durch  überstrenge  Vollziehung  desselben  nicht
laur  gemacht  werde.  Blieb  nicht  das  Seibsitarationsrecht
der  Stände,  das!  Viltrch  Verwilligung  einer  solchen  gleichfoͤrmigfortdaurenden
  Steuer  int  kurzem  fast  nur  antiquarisches
Angedenken  weeden  zu  müssen  schien,  in  dem  hellstrahlendsten
  Liehte  der  böllgüttigsten  Neüheit,  so  bald  auch  die  Licentstener
  jedes  Jah##auf  dem  Landtage  neu  verwilliget  werden
mußte?  Der  Landesherr  konutk  nie-  verlicren,  wenn  er  nicht
die  immer  nur  halbgewisse  Summe  der  Licenteinnahme  als
Ersetz  seiner-  immer  gewissen  Militaͤrbeduͤrfniss  e  annahm,  eine
Htruprfumme,  die  er  haben  müßte,  festsezte,  den  Ueberschuß
ber  Licemeinnahme,  der  vielleicht  noch  nach  Besireitung  jener
Hrluptsumme  blich  ##w  den  Landständen  übtrließ,  die  jährlichen
Oefekte  derselben  zu  Bestreitung.  jener.  Hauptsumme  von  den
Londusuden  zu.  jodern  berechtiget  blieb-  *).

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—ninxi

*15)  Vergl.  hiebek,  wie  häufig  auch  bei  dem  Nachfolgenden,  den
merkwürdigen  LTAbsch.,  Hannover  15.  Okt.  1686,  in  den
Calenb.  Londesconstir.  IV.  Tow.  S.  163.  —  Besonders  ist
hier  zu  bemerken,  daß,  wenn  ein  Desekt  sich  ergiebt,  die  alre
Serte  wieder  eintritt.

Die  Einrichtung  ist  nun  diese:  Von  der  reinen  Licent-Einnahme
  werden  erst  abgezogen  210,000  Thlr.  für  das  Militär.
  Von  dem  Ueberschuß  hat  man  bis  1741  keine  besondere
Rechnung  geführt,  und  nach  Abtrag  gewisser  beüimmter  jährlicher
  Ausgaben,  die  aus  diesem  Ueberschuß  bestrikten  werden
mußten,  nebmlich: