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Noch  selten  maͤg  der  erste  Entwurf  eines  so  ganz  neuen
Steuersystemes  so  redlichbillig  entworfen,  noch  selten  die  erste
Ausführung  so  gemildert,  noch  selten  jede  künftig  moͤgliche
Ausartung  desselben  gleich  im  ersten  Eutwurfe  so  unmoͤglich
gemacht  worden  seyn,  als  bei  Einführung  dieser  neuen  Generalconsumtionssteuer
  geschah.  Der  Landesherr  selbst  unterwarf
  sich  derselben  vollig  2);  der  landskändische  Adel  behielt
eine  Frciheit#,  die  sich  der  Hetzog  selbst  diesmal  nicht  vorfür

  die  lnirersitat  Oöniingen..  ““°  0,000  !#

für  das  Öber:  Appell.  Gericht.  10,5906
für  das  Hofgericht  .  .  ——....**  3,760  —
Besoldung  für  den  Weg-  Commisiir-.  250  —.
Wasserleirungsgelder  für  die  Neustadt

H.  jährlich  an  die  K.  Eimmer.  68  —  27  Gr.

zum  Zellischen  Zuchthaus,  ungefihr..  83800—
dem  Licent-Revisor  für.  Einlieferung

der  monatlichen  Licentertrakte..  12  —
für  Abnahme  der  Zuchthausrechnung  "«-"-detyjqulpnbergiichen-D,epytirtcts...»·2·-1-»--—


21,310  Thlr.  21  Gr.

wurde  das  Uebrige  so  vertheilt,  daß  man  den  großen  Städten
zuruckgab,  die  übrigen?  .  bei  dem  Landrenterei=  Negisier  in
Einnahme  brachte

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Im  J.  4711  aber  wurden  u  Bestreitung  der  auf's  Calenbergische
  vertheilten  Kriehskosten  auf  den  Licentüberschuß
Capitalien  aufarnommen,  so  daß  nun  für  Verechnung  der
Zinsen  und  allmählige.  Abtragung  der  Capitalien  eine  elgene
Rechnung'  nothwendig  wurde.  Diese  Rechnung  führt  der
Landrenteimeisier  unter  Oberaussicht  des  Schatz-Collegiums;
sie  wird  jährlich  dem  großen  Ausschusse  zur  Untersuchung  vorgelegt
  und  unterliest  der  Revision  der  Regierung.

»)  Einige  kleine  Ausnahmen  in  Ansehung  der  Livreelleider,
Kleider  und  Schuhe  für  Soldaten  und  Ausschuß,  s.  im  angef.
Kübsch.