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behielt  *).  Frei  blieb  dem  Adel  alles,  was  auf  seinen  Gütern
  selbst  hervorgebracht  und  gezogen,  in  eigenem  dortigem
Haushalt  verzehrt  ward;  frei  blieb  ihm  alles,  was  selbsi  auch
noch  auf  allen  den  Laudgütern  aufgieng,  die  er  auf  seine
Rechnung  adminisiriren  ließ.  Er  allein  der  Maun  auf  seinem
  Ritterhofe  aß  sein  Brod  vollig  frei,  er  bezahlte  nichts
vom  Biere,  das  er  selbst  gebraut  auf  seinem  Ritterhofe  trank,
er  schlachtefe  und  lebte  nach  alter  Freiheit,  Hätte  sich  da:
mals  der  Adel,  statt  vorbehaltener  Licentfreiheit  dieser  Artikel,
gegen  jährliche  firirte  Acquivalente  zu  einer  öblligen  Unterwerfung
  beguemt,  wie  fiühe  man  auf  dem  Läiltagze  die  Bemerkung
  gemacht  haben  müßte,  daß  bei  dem  epochenweis
sieigenden  Licente,  bei  der  immer  stärkeren  Consumtion,  die
sieigender  Lurus  und  steigende  gefellschaftliche  Verfeinerung
veranlaßten,  auch  die  alte  Summe,  die  eln  Ersatz  der  aufgegebenen
  privilegirten  Freiheit  seyn  sollte,  epochenweise  vermehrt
  werden  müßte  ½).

Schdn  und  löblich  war  dies  alles  23#),  die  Schonung

)  Erst  wollte  der  Adel  außer  dent,  was  er  auf  seinen  Guͤtern
ziehe,  auch  Kleidung  und  Salz  frei  haben,  von  dem  übrigen
wolle  er,  doch  salvis  pririlegiis  und  wenn  auch  der  Kürst
dieß  thue,  zahlen;  s.-Erllärung  der  Stände  23.  Marr.  Noch
Anfangs  Septembers  w###  der  Punkt  der  Imminität  der  Zitterschaft
  noch  hicht  ganz  berichtigt;  die  Geheimenräthe  glaubten
  damals  noch,  von  der  Schlachtaceise  des  selbsigezogenen
Piehes  werde  man  sie  zivar  hanz  frei  lassen,  aber  sie  müsse
die  Hälfte  der  Brod=  und  Malzaccise  zahlen.

46)  Jeder  Profesor  in  Göteingen  genießt  40  Thlr.  als  Licent=Aequivalent.
  Eine  beträchtliche  Summe,  da  Munnchhausen  sie
sestlebzte,  aber  bei  mehreren  nachgefolgten  Veränderungen  des
Licenres  weit  nicht  mehr  Aeguivalent.

se)  Nur  ein  paar  Worte  hier  zu  Erläuterung  der  sogenannten