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die  man  dem  auswärtigen  Handel  vorbehielt,  war  weise,  die
fortdaurende  Schonung  chrisilichgürig,  welche  Armenhäuser
und  Hospitäler,  Geistliche  auf  dem  Lande  und  Geisiliche  in
den  Städten,  auch  in  dem  neuen  Steuersystemc  ungekränkt
genießen  sollten;  aber  wo  war  Freiheitssinn,  wo  politische
Rechenkunst,  daß  man  schon  1686  die  ordeutliche  Summe
zum  Milikäretat,  die  aus  der  Licenteinnahme  bestritten  werden
  sollte,  außer  Proviant  und  Magazinkorn,  außer  den  Nebenanlagen
  für  Offteierservicen,  Quartier  in  den  Städten  und
auf  dem  Lande,  außer  anderen  damals  laufenden  beträchtlichen
  Nebensummen  monatlich  auf  20,000  Thlr.  sezte  7)  7
Wo  war  damals  ein  Fürstenthum  in  Deutschland,  dem  seine
Landsiände  eine  solche  Summe  aufbürdeten;  wo  war  ein

Conirib-  lorensium  und  der  bisweilen  noch  von  einzelnen
aus  der  Nitterschaft  zu  erlegenden  Contribution.

Da  man  den  Licent  einführte,  wurde  der  Ueberschlag  so
gemacht,  daß  der  Besitzer  pflichtiger  Grundsiücke  die  Hälfte
seiner  vorigen  Contribution  an  Licent  bezahlen  solle,  daher
ward  in  der  Licentordnung  verordnet,  daß  lorenses,  wenn
auf  ihren  pPflichtigen  Grundstücken  kein  Haushalt  geführt  wird,
also  kein  Licent  von  ihnen  kommt,  sondern  dieselbe  einzeln
verpachtet  werden,  die  Hälfte  der  vorigen  Contribution  noch
entrichten  müssen.

Die  Ritterschaft,  wenn  sie  pflichtige  Erb=  oder  Lehenlän-.
derei  oder  wüste  Majerhöfe  ihren  Licentfreien  Rittergutern
incorporirt,  muß  ein  Viertheil  der  vorigen  Contribution  kraft
eines  Vergleichs  von  1686  bezahlen.  Durch  einen  Vergleich
mußte  die  Sache  erst  ausgemacht  werden,  weil  die  Rirterschaft
anfangs  völlige  Freiheit  auch  in  Ansehung  dieser  Pertinenzen
behaupten  wollte.

)  Anfangs  wollten  auch  die  Landstände  nur  16,500  verwilligen,
endlich  18,000.

Spi#tler's  fämmtl.  Werte.  VII.  M.  18