1689

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wurde,  so  erregte  doch  die  militärische  Besitznehmung  des
Lauenburgischen  eine  so  drohvolle  Erbitterung  des  Chursaͤchsischen
  Hofes  und  zu  Wien  einen  so  neuen  gereiztesten  Unwillen
  2),  daß  selbst  der  erste  protestantische  Churfürst,  so  sehr
man  auch  seit  vier  Jahren  das  Aussierben  der  protesiantischen
  Pfälzischen  Chur  bedauerte,  in  eine  Hannöversche
Chur  nie  zu  willigen,  der  kaiserliche  Hof  die  muthige  Selbstthätigkeit
  des  Lüneburgischen  Hauses  nie  vergessen  zu  können
schien.  Für  die  Sächsischen  Minisier  wurde  zwar  kein  Geld
gespart?#),  zu  Wien  negocirte  der  Graf  von  Platen,  der
Englische  Gesandte  untersiüzte  ihn,  die  geheimnißvollste  Stille
war  dem  Fortgange  des  Werks  günstig.  Doch  wenn  auch
der  Kais.  Minisier  von  Stratmann  gewonnen  wurde,
wenn  auch  der  drängendste  Französische  und  Türkische  Krieg
den  Kaiser  geneigt  machte,  noch  blieben  zwei  Hauptkno-Pfakz

  seit  1685  katholisch  war,  so  mußte  es  ihm  angenehm
seyn,  wenn  wieder  ein  Protestant  dafür  Churfürst  wurde;  es
mußte  ihm  angenehm  sepn,  da  vier  Churfürsten,  ihrer  Lage
nach,  gleichsam  in  Französsscher  Gewalt  waren,  wenn  wieder
ein  Unabhängiger  diese  Würde  erhielt;  angenehm  zulezt,  wenn
auf  diese  Weise  den  Alt-Fürsten  ihr  mächtigstes  Mitglied  entzogen
  wurde.

*)  Selbst  auch  Brandenburg  wurde  hiedurch  erbittert,  denn
Brandenburg  war  für  Anhalt.  Außerdem  wurde  auch  der
Churfürst  ärgerlich,  da  er  hörte,  Georg  Wilhelm  und  Ernst
August  wollten  den  Churfürsienhut  beide  zusammren  haben;
  weßhalb  auch  den  Gesandten  schon  geheime  Contre-Ordren
  geschickt  wurden,  sie  sollten  die  Sache  nicht  mehr  betreiben.
  Pufend.  de  reb.  Frider.  p.  229.  Sobald  man  dieß
aber  in  Hannover  merkte,  so  mußte  Grote  nach  Verlin,  um
den  Brandenburgischen  Hof  wieder  warm  zu  machen.  Es
wurden  nun  also  wieder  Befeble  an  die  Gesandten  erlassen,
sich  der  Angelegenheit  wieder  anzunehmen.

)Tasendorl  de  rehus  Friderici,  p.  205,  206.