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her  in  Wien  gefürchtet  und  selbst  nie  zu  Hannover  gehofft
hatte  *).

In  einigen  Tagen  hatte  Grote  zu  Wien  vollendet,  was
sich  bisher  durch  dreijährige  Negociatian“  einem  glücklichen
Ausgange  kaum  nur  zu  nähern  schien.  .  Eine  enige  Union
des  Oesterreichischen.,  und  Zellischen  Hauses  ward  entworfen
  ),  ein  ewiger  Bund  der  Eintracht  gemacht,  den  kein
Famllieninteresse  sibren,  keine  Religionsverschiedenbeit  schwächen
  sollte.  Man  beschloß  auf  Reichstagen  und  Reichsconventen
  wechseldweise  redlich  einander:  zu  unterstützen.  Zellehanmover
  sollte  wie  Oesterreich,  Oesterreich  wie  Zellehannover
votiren.  Kein  Fall  war  ausgenommen,  den  einzigen  abgerechnet,
  über  den  sich  gar  kein  bündiger  Vertrag  hätte  schliessen
  lassen,  wenn  es  der  Religion,  dem  Vaterlande,  den  eigenen
  Rechten  eines  jeden  Hauses  gelte.  Der  Kaiser  erwartete
als  nächsten  Beweis  der  neuen  Devotion,  des  Zellischen  Hauses,
  daß  die  Bdhmische  Readmission  durch  Zelle  und  Hannover
  befdrdert  werde,  und  daß  auch  dem  ersigebornen  Prinzen
des  HOesterreichischen  Hauses  bei  jeder  bevorsiehenden  Kaiseroder
  Königswahl  die  Hanmdversche  Churstimme  nic  versagt
werde.  Allein  schon  zum  damaligen  Türkenkricge  versprach
man  dem  Kaiser  500,000  Thlr.  Allrin  in  Ungarn  sollten
zu  gleicher  Zeit  6000  Hannoverauer  vom  Zellischen  Hause
unterhalten  werdeu.  Zwei=  bis  dreitausend  Mann  Lünebur-*)

  Vergl.  hiemit  eine  Erzählung  in  Herrn  Büschings  Max
VIII.  Th.  S.  466.

½%)  Sowohl  diese  Union  als  der  Churtraktat  felbst  ist  vom  22.
Mart.  1692.  Beide  finden  sich  bei  Lünig  RArchiv,  P.  sp.
Tom.  J.  S.  167.  f.  s·

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1692