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Lauenburgischen  der  Wolfeubüttelsche  Antheil  größer  gemacht
worden  wärc,  als  Rudolf  August  und  Anton  Ulrich  rechtmaͤ-Gig
  fodern  konnten.  Schon  die  alten  Theilungsgeschichten,
da  sich  die  ältere  Dannebergische  Linie  von  der  jüngeren  Zellischen
  Linic  schied,  konnte  Anton  Ulrich  nie  vergessen.  Schon
den  Vorzug  konnte  er  nic  verschmerzen,  den  die  jüngerc  Zellische
  Linic,  deren  Macht  zweimal  größer  als  die  Macht  des
Wolfenbüttelschen  Hauses  war,  meist  auch  ungesucht  erhielt,
und  gar  nicht  die  mißlungenen  schönen  Hoffnungen  vergessen,
die  er  bei  der  entworfenecn  Vermählung  seines  Erbprinzen  mir

senbüttel,  bei  der  damaligen  Religkonsveränderung  des  Churprinzen
  von  Sachsen,  die  förmliche  Anerkennung  seines  Rechts
am  kaiserlichen  Hofe  sehr.  Er  fand  auch  bei  dem  dirigirenden
Minister  geneigtes  Gehör;  die  regierende  und  die  verwittwete
Kaiserin  interessirte  sich  sehr  für  die  Sache,  die  Georg  I.  selbst
betrieb.  Auch  der  Reichs-Vice-Canzler  v.  Schönborn  war
nicht  mehr  ungunsiig,  und  Reichs-Hofraths-Präsident  Gr.  v.
W.  Gräz  machte  wenige  Schwierigkeiten;  nur  stimmten  beide
darin  überein,  der  Kaiser  müsse  sich  nicht  erponiren,  ebe  er.
versichert  sey,  daß  die  Majorität  auf  dem  Reichstage  für  Wolfenbuͤttel
  seyn  werde.  Georg  I.  wollte  sich  nun  zwar  anfanas
nicht  dazu  entschließen,  bei  einzelnen  Reichsständen  für  die
Sache  negocikren  zu  lassen;  endlich  aber  ließ  er  doch  durch  seinen
  Reichstagsgesandten  zu  Regensburg  die  Geßnnungen  sondiren.
  Da  die  Stimmung  im  allgemeinen  nicht  entgegen
schien,  erließ  er  im  M.  Juli  1719  ein  Intercessionsschreiben
für  Wolsenbüttel  an  alle  Reichsstünde,  das  weit  von  den  meisien
  günstig  beantworter  wurde.  Im  Churcollegium  glaubte
man,  Bähmen  mit  eingeschlossen,  der  Majorität  versichert  zu
seyn  durch  Baiern,  Sachsen,  Brandenburg,  Mapnz,  Braunschweig;
  Cöln,  Trier,  Pfalz  hatten  sich  nur  in  allgemeinen
Auedrücken,  doch  meist  günstig,  erklärt.  Im  Fursiencollegium
war  man  wenigstens  70  Stimmen  versichert,  und  unter  diesen
Hessens.  Ohne  Fehl  also  wäre  der  Plau  durchgegangen,  wenn
nur  das  kaiserliche  Commissionsdekret  erfolgt  wäre.  Es  kam
nicht,  und  fo  blieb  die  Sache  liegen,  welche  seitdem  nicht
mehr  öffentlich  zur  Sprache  kam.