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kudwigs  Art  ungefähr  um  die  Hälfte  oder  ein  Dritthel  pacisciren
  konnte.  «
Die  schoͤnste  Morgemdthe  des  Hannoͤverschen  Hauses,
uͤber  deren  erste  Strahlen  man  sich  kaum  gefreut  hatte,  verwandelte
  sich  schon  wieder  in  den  Aubruch  des  truͤbesten,
ummwoͤlktesten  Tages.  Mit  dem  Fürsten  Christian  Eberhard
#von  Ostfriesland  war  eine  Erbverbrüderung  geschlossen  worden
  7);  das  gab  Hoffnung  zum  künftigen  Besitze  eines  neuen
kleinen  Fürstenthums.  Mit  Churmaynz  war  ein  Vergleich
geschlossen  worden,  der  doch  den  ruhigen  Besitz  mancher  angesprochenen
  Stücke  des  Göttingischen  Quartiers  sicherte.
Der  Churhut  war  gewonnen  worden;  das  uneingeschränkteste
Privilegium  des  Nichtappellirens  schien  nicht  fehlen  zu  kdunen;
  und  denn  war  erst  der  Herzog  von  Hannover  auch
Kaiser  in  seinem  Lande.  Nun  umzog  sich  alles  so  dunkel,
die  Gährung  stieg  so  furchtbar,  der  noch  unentschiedene  Französische
  Krieg  machte  selbst  dem  kaiserlichen  Ministerium,
wenn  vollends  auch  Deutscher  Fürstenkricg  ausbrechen  sollte,
so  hochbange,  daß  Lcopold  zu  Regensburg  erklären  ließ,  die
Wirkung  der  Churinvestitur,  die  er  Ernsi  August  ertheilt  habe,
so  lange  suspendiren  zu  wollen,  bis  das  gesammte  Reich  diese
Juvestitur  gebilliget  habe,  daß  selbst  auch  Ernst  Augusi  sogar
den  Titel  ablegen,  kein  Churfürstenprivilegium  brauchen  wollte,
  bis  er  die  freiwilligsie  Billigung  des  gesammten  Reiches
erhalten.
Der  Bund  der  correspondirenden  Fürsten  schloß  sich  sester,
  je  mehr  er  selbsi  schon  im  ersien  Schrecken  gewirkt  hatte.
Man  zweifelte  auch  schon  zu  Wien  an  der  uneingeschränkten

*)  20.  Mart.  1691,  s.  Scheids  Anmerk.  zu  Mosers  Staaterecht
S.  171.