298

den  Enkel  des  ungluͤcklichen  Pfälzer  Friederich's,  als  Urenkeln
König  Jakobs  I.,  zum  Könige  von  Großbritannien  erklärte.
Sein  erstes  Recht  zur  Krone  war  genealogisch;  54  Personen
aus  den  ersten  königlichen  und  fürstlichen  Häusern  Europens
hatten  näheres  genealogisches  Recht  zur  Krone.  Sein  zweites
  Recht  war  der  Protestantismus,  dem  sein  Vater  und
Großoater  ohne  irgend  eine  Aussicht  auf  irdischen  Gewinn
treu  geblieben.  Wie  manchen  von  jenen  hatte  irdischer  Vortheil
  zur  katholischen  Kirche  gelockt?  wie  mancher  getausche,
weil  man  ihm  bei  dem  Tausche  ein  bißchen  aufgab?  Oft
noch  nach  Jahrhunderten  belohnt  Gott  —  war's  auch  Proselytengewinn,
  die  Großbritannische  Krone  zu  verlieren?
Welch’  ein  schneller  schoner  Blick  ist's,  durch  den  dämmernden
  Nebel  hindurch,  der  noch  bei  Erust  August's  Tode
auf  dem  vollen  Flore  des  Hanndverschen  Hauses  lag,  herabzuschauen,
  auch  nur  bis  auf  Ernst  August's  Enkel,  Georg  Il.;
hingafzuschauen  bis  in  jenes  Dunkel  hinein,  da  Ernst  August's
  Vater  loosen  mußte  mit  sechs  Brüdern,  wer  unter  ih,
nen  der  Stammvater  werden  sollte,  denn  mehr  als  cinen
Stammvater  schien  das  geschwächte  Fürstenthum  Lüneburg
nicht  ernähren  zu  können.  Welch'  ein  Blick  isi's,  wie  noch
Ernst  Augusi's  Vater  rang  mit  dem  despotischen  Kaiser  Ferdinand
  III.,  und  wie  Ernst  Augusi's  Enkel  der  einzige  Retter
  war,  da  eben  dieses  Ferdinands  Urenkelin  Maria  Theresia,
  eine  Stadt  suchte,  ihre  Wochen  zu  halten,  umsonsi  an
den  alten  Cardinal  in  Versailles  schrieb,  ob  sein  Priesterherz
nichts  von  menschlicher  Großmuth  fühle.  Welch'  ein  schöner
Blick  ist's  nun,  von  Münden  bis  nach  Ratzeburg  hinab,
aus  dem  engen  Thale,  wo  sich  Werre  und  Fuld  zur  Weser
vereinigen,  bis  hinab  nach  Stade,  bis  ihinab  zur  schbnen
schiffreichen  Elbe.  Und  von  diesem  ganzen  schönen  Lande,