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nen  Jahre  begeben  vnd  den  Pfandschilling  annehmen  vnd
das  Haus  abtreten  wollen.

Das  Silbergeschirr,  das  vns  aufererbt  ist,  auch  die
Wild=  vnd  Rehegarn  vnd  Neze  vnd  die  Jagdtücher,  wollen
wir  beede  Fuͤrsten  vnd  Bruͤder  zugleich  theilen,  So  wollen
wir  Herzog  Wilhelm,  vnsern  Bruder  Herzog  Heinrichen
4000  Thlr.  zu  Abzahlung  S.  L.  Schulden,  vnd  anderer  ihrer
  Nothdurft  geben  vnd  1000  von  derselben  Summe  of
Michaely  vnd  1000  vf  Martini  vnd  die  andern  2000  auf
Lichtmeßen  alles  nechst  kuͤnftig  entrichten  lassen,

Auch  wollen  wir  S.  L.  Zeit  ihres  Lebens  Jehrlichs
500  Rthlr.  geben  vnd  halb  auf  Ostern  vnd  halb  vf  Michaelis
  entrichten  vnd  soll  S.  K.  derselben  in  vnsern  Zoll  zu
Hitzacker  versichert  seyn.

Vud  wir  Herzog  Heinrich  haben  vns  hiemit  vnsern  gebuͤrenden
  Antheil  der  Fürstenthumb  Braunschweig  vnd  Luͤneburg
  vnd  obberürter  Zubehdrungen,  Herrschaften  Angefelle
vnd  allen  Rechten  vndt  Gerechtigkeiten,  wie  obgemeldet  gutwillig,
  genzlich  erblich  onwiedersprechlich  lassen  abfinden,  außsondern
  und  abtheilen  vnd  vns  vnd  vnsern  Erben  an  demselbigen
  allen  vnd  jedem  nichts  vorbehalten,  dan  was
vns,  wie  obstehet  zu  unserer  Abfindung  vberlassen
vnd  gegeben  worden,  vnd  den  erblichen  Wiederfall,  wan
es  der  Almächtige  also  schiken  wird,  daß  vuser  Bruder  Herzog
  Wilhelm  vnd  Sr.  Ld.  mänliche  Erben  ohne  MansErben
tödtlich  abgehen  würden,  das  wir  vnd  vnsere  Mänliche  Erben
  alßdan  solches  Erbfals  genießen  vnd  vnsers  Bruders
Land  und  Leuten  mit  allen  ihren  Rechten  vnd  Gerechtigkeit
auf  und  an  vus  vnd  vusere  mänliche  absteigende  Erben  fallen
vnd  vererben  sollen,  Auch  wan  vnserm  Brüdern  vnd  vus  das
Fürstenthumb  Braunschweig,  durch  tödtlichen  Abgang  onserer