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Gesanthen,  vornemblich  aber  den  Durchlauchtigen  Hochgebornen
  Fürsten  vnd  Herrn,  Herrn  Carlu,  Pfalz-Grauen,  bey
Rhein,  Herzogen  in  Beyern,  Ern  Steffen  Meummen,  der
Rechten  Doctorn,  vnd  dan  auch  Ern  Georg  Wilden,  der
Rechten  Licemialen  vnd  Syndicum  zu  Northausen,  wie
auch  forterß  aus  Mittel  der  Lüneburgischen  Ritter  vnd  Landschafft,
  Ingleichen  Stadthaltern  vudt  Räthe  Sich  darzu  gebabrich
  alhie  cingesiellet.

Bnd  nachdem  sonderlich  Hochernanter  Herzog  Christoff
zu  Wieclenbug  rc.  in  Person,  dieser  Commissions  Verhandlung
  beygewohnet,

Als  hat.  man  zu  so  viel.  mehr  chleuniger  Verrichtunge
der  Sachen,  von  den  Ao.  86.  Freytags  nach  Oculi  von  domals
  lubdelegirten  Commissarien  übergebenen  Vorschlegen,
vud  von  Herzog  Heinrich  zu  Brschw.  darauf  erfolgeten  jegen
Forderung  den  Anfang.  gemacht,  vnd  vor  die  Hand  genommen,
  beide  Fuͤrstl.  teile  darauf  zu  gebürlicher  schiedlicher  Vergleichung,
  damit  mehr  vurichtigheiren,  vuter  ihnen  verhürer,
Auch  die  junge  Fürsil.  Herrschaft,  als  Nachkommen  in  guter
Einigkeit,  wie  auch  die  Ritter=  und  Landschaft  bei  Gehorsamb
  vnd  Willen  erhalten,  werden  zmochten,  nottürftig  ermanet
  vnd  erinnert,  Vud  demnach  zurücke  gesagt  alle  deswegen
esregte  ond  vorgebrachte  Moliven  vnd  Disputationes,  durch
sonderbare  Gottes  des  Allmächtigen  gnedige  Verleihe,  Hochermeldte
  Gebrüdere  Herzogen  zu  Braunschweig  vnd  Lüneburg
  2c.  Vber  vorige  vnter  Inen  selbst  vnd  der  getrewen
Laudschafft  getroffene  Vergleichung,  darauf  außgewirckter
Kay.  Conkirmation  (welche  auch  außer  hier  nach  gesezten
Puncten  iz  ond  hinführo  auch  zu  ewigen  Zciten  von  Ihren
W.  vnd  F.  Gd.  derselben  Erben  vnd  Nachkommen  vuwiederrufflich
  gehalten  werden  soll)  verglichen  vnd  vertragen.