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zu  Hitzacker  vorhandenen  Vorrath,  an  Schafen,
Rind-Viehe,  farender  Haab  ond  Hausgerethe  ond
anderm  vnd  was  zu  Lüchow  idas  lmventarium
besagt,  außbeschieden  aber  die  Rirterschaft  ond
Zölle  auf  der  Elbe,  sambt  Ihrer  Zugehdrung,  gelegt,  eingeräumet
  vnd  vbergeben,  damit  gleich  jzo  Herzog  Heinrich  2c.
zu  gebürender  nießlicher  Hebung  gerathen  vnd  kommen  möge,
welches  dan  so  bald  alle  Sachen  richtig  volnzogen,  gescheben
  soll.

Vud  ob  woll  vf  dan:  Hause  Lüchow  der-  gärst.  wichttumb
  noch  haftete,  So  wölte  doch  die  Erbare  Lanudschaft,
durch  mügliche  Mittel  und  Wege,  bev  der  Fürsil.  Wittwen
Sich  bearbeiten.,  Ob  Ire  L.  und  F.  G.  Ihres  Einkommens
ond  Leibgedings  Nuzung  anderweit  zu  versichern,  oder  da  je
solches  vber  verhoffen  entstünde,  so  sollte  vf:  den  Fall  Herzogs
  Heinrich  2c.  Jerlich  das  Geldt,  darumh  es  der  Fürstl.
Witwen  wiederumb  lossperschrieben,  bahr  geliefert,  aber  nach
derselben  Absierben,  Herzog  Heinrich  2c.  und  dessen  Menlich
Fürsil.  Leibeslehns  Erben;  berürts  Amptt  ond-  Zubehorunz
m-o  werden.

Es  sollen  aber  Herzog.  Heinich  vnd  desen  Menliche
Enen,  die  darin  vnd  in  den  andernn  Embtern  geseßene  vom
Adel,  vermoge  der  Vergleichung,  wie  sonsten  im  Fürsienthumb
mit  denen  vom  Adell,  wan  sich  Irrungen  zutragen,  es  gehalren,
  auch  geruhiglich  gewehren  vnd  pleiben,  vnd  denselben
weder  vorr#sich,  Seine  Menliche  Erben,  noch  durch  andere
Beschwerung  oder  Eintrag  zu  faren  laßen.

*“  And  als  vors  Dritte,  zu.  Befreiung  der  Scharnebeckschen
  Salzgüter  von  Herz.  Heinrichs  2c.  Abgesanthen  angebalten,
  dieselben  zu  freien  vnd  zu  lösen,  in  Betracht,  daß  es
altäterliche  Schulden  wehren,  vnd  von  diesen  Herzogen  nicht