werben,  es  soll  auch  keiner  vnter  den  Fuͤrsten  zu  Praunschweig
  beider  Teill,  in  keine  Verbindniß  dadurch  den  Fürstl.
Amptern,  Graff  vud  Herrschaffen,  Nachseisl  zugefügt  werden
müchte,  begeben  noch  einlaßen.  #

Wie  ingleichen  auch  die  Gefangenen  vnd  so  etwas  bruchfälligs
  verwirckt,  vnd  aus  einem  Teill  vorwiesen,  von  dem
andern  zu  Nachteill  und  Schimpf,  nicht  vergleitet,  aufgenommen,
  gehauset  noch  geherberget  worden.  *1

Wan  auch  vors  Achte,  Herzog  Heinrich  2c.  Seiner  Gemahlin,
  vf  der  angezogenen  Ampter  eins  nach  beschehenen
einbringen  Ircs  Heyraths  Guts  belcibgedingen  wöllen,  So
soll  darüber  gebürlicher  Canlens,  Immaßen  im  vorigen  Vertrage
  auch  berürt  gegeben  werden.

Vnd  sollen  uhun,  Krafft  jzt  erzehlter  Puncte  vnd  recesse
  wie  im  Eingange  gerührt  Herzog  Heinrich  vnd  Seine
Menliche  Erben,  mit  derselbigen  Herrn  Brüdern,  deßen
Fürsil.  Menlichen  Leibs  Erben  ond  Nachkommen,  hiermit
geuzlich  verglichen,  vnd  vertragen,  Auch  in  den  andern  Puncten
  allen,  der  vorige  Vertrag  und  Key.  Conkirmalion  hiermjt
  do  navo  bestetigt,  Vud  über  diese  jzt  erfolgte  genzliche
MDergnügung  Allerhchst  gedachten  Röm.  Key.  Majest.  Ratisicalion,
  wie  auch  der  Chur  vnd  Fürsil.  als  Key.  Commillarien
  Mit  autorisirung,  sünderlichen  erlangt,  zu  wege  gebracht
  ond  eingestellet  werden.

So  sollen  auch  Herzog  Heinrichs  2c.  Soͤhne,  neben  derselben
  Herrn  Vatern,  ehe  vnd  zuvor  die  Vberweisung  der
offt  angezogenen  vnd  zugclegten  Empter,  ond  Auszehlung  der

Gelder  beschicht,  Solchen  vor  Sich  mit  bestettigen,  Oder  dho
Sie  Ire  volnkommenc  münde  Jahre  nicht  erreicht,  nichts
wonigers  dusch  die  Röm.  Key.  Majest.,  ald  Ober  Vormünders,
  ratilicalion,  hbekreftigt  ond  befestigt,  Aber  allwege  nach