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rias  binnen  Braunschweig  vnd  den  auch  zu  Bardewick  vnd
Rameßlohe,  moͤchten  mit  haben  zu  verleihen,  Vnd  zum
Sechsten  ond  lezten,  das  auch  der  Adell  zu  onsern  zugetheilten
  Emptern  gesessen,  au  vns  vnd  die  vusern,  zum  aufwarten
  mochten  werden  gewiesen.

Als  Wir  dan  uhun  selcher  Punct  halben,  und  das
denen  nochmals  Ire  Willfahrung  ond  Richtigkeit  gegoͤnt
moͤchte  werden,  nicht  allein  bei  Hochgenanten  Herrn  Keyserl.
Commillarien,  auch  Weilandt  vnserm  Bruder,  vnd  Sr.  L.
verordneten  Regierung  feithero  aufgerichteter  Vertrags  Notell,
viele  instendige  Anforverung  haben  gerhan,  Sondern  auch
darneben  nochmals  die  Hochsigedachte  Röm.  Key.  May.  ct.
vnib  anderweit  Verordnung  bemühet,  Welche  zu  richtigmachung
  solcher  Punct,  dan  hinwieder  dem  Churfürst.  zu  Brandenburg
  2c.  Landgrauen  Ludewieg  zu  Heßen  2c.  vnd  Herzogen
  Hauß  zu  Schleßwick  Holstein  2c.  Vusere  freundliche
liebe  Herreu  Oheimb  vnd  Schwegere,  zu  Commillarien  verordnet
  hat,  Immittelst  aber,  ond  che  dieselb  Commillapien
zu  Werck  gerichtet,  Vuser  lieber  Bruder  Herzog  Wilhelm  2c.
durch  den  Zeitl.  Todt,  von  diesen  betrübten  Jammerthall,
sehlich  abgeschieben  ist,  und  Prälaton,  Räthe  vnd  Landschaft,
noch  vor  Sr.  L.  todtlichen  Abgange,  an  vns  geschrieben,
vnd  sich  zwischen  uns  vnd  ouserm  Brudern,  zu  Vuderhandlung
  ond  verhoffentlicher  Richtigmachung,  solcher  noch  restirender
  Puncten,  gehorsam  ond  gutwillig  erbotten,  welche
Handlung  wir  Ihnen  auch  eingewilligt  haben,  Vnd  sich
nhun,  nach  absterben  vnsers  Herzogen  Ernsts,  geliebten  Herrn
Vaters  nach  willen  des  Allmächtigen  zugetragen,  das  Wir
an  Sr.  G.  siadt,  mir  Verwilligung  onser  freundl.  Licben
Bruder,  Vud  auf  gemeiner  vuser  Prälaten,  Rhätc  vnd  Landschafft
  ersuchen,  himpieder  die  Regierung  angenommen,  ond