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daß  er  sein  Hauß  Gumbße  mit  aller  vnd  jeder  Seiner
Zugeboͤrung  vnd  Gerechtigkeit  nach  laut  eins  übergebenen
Registers  vus  jegen  die  künftige  Osiern,  abzutreten  zugesagt,
  Als  haben  wir  endlich  darin  gewilliger,  vnd  soich
Hauß  Gümbße,  jegen  ermeldte  funfzig  tausend
Thaler,  angenommen,  jedoch  also,  ond  dergestakt,
das  zu  onserm  Gefallen  vnd  Willkühr  stehen  ond  pleiben  soll,
verwalten  lassen,  das  wir  es  den  behalren,  oder  hinwieder
äbtreten,  vnd  die  nägst  folgende  Ostern,  wan  man  Vier  vnd
Neunzig  schreibet,  die  funfzig  tausend  Thaler  gewertig  sein
wöllen,  doch  wöllen  wir  das  Hauß  auch  so  lange  einbehalten,
  biß  ous  die  funfzig  tausent  Thaler  baar  über  sein  abgelegt
  und  bezahlt,  vnd  so  ferne  solche  Bezahlung  auf  Ostern
Ao  2c.  94.  desfalls  nicht  erfolgete,  Söllen  dan  folgends  bis
die  VBezahlung  der  fuiiszig  tausend  Thaler  wirklich  geschicht,
vnd  jehrlich  zu  den  Hauße  Gümbfße,  auch  die  fünfhundert
Thaler  aus  den  Zolle  zu  Hitzacker  werden  entrichtet  ond  gefolgt,
  Alles  sonder  cinige  Einrede  vnd  Behelf,  vnd  solchs  vor
den  ersien  und  andern  Puncte.  Zum  Dritten,  als  sich  Rhaͤ-the
  vnd  Landschaft  dahinjegen  vns  Herzog  Heinrich  2c.  gutwillig
  ercleret  vnd  erbotten,  Wan  der  liebe  Gott  mit  vnsern
freundlichen  liebei  Toͤchtern  Fräulein  N.  vnd  Fräulein  N.
Gelegenheit,  vber  kurz  oder  lang  schickt,  das  Ire  Ld.  ehelich
soͤllen  werden  ausgesteurt,  vnd  wir  bei  ihnen  als  getrewe
Landschafft,  disfals  eine  Steuer  zu  verwilligen  suchen,  das
Sie  fich  darinjegen  vns,  zu  Behueff  vuser  lieben
Tochter,  der  Gebühr  gutwillig  erzeigen  woͤllen,
Auch  vnser  Better  Herzog  Ernst  2c.  vor  Sich  vnd  seine  Mitbeschriebene
  Sich  verpflichtet,  es  im  besten  zu  befürdern,  vnd
woferne  sonsten  ja  bei  der  Landschafft  Bedencken  vnd  Man-