334

gum  Fünften,  als  von  vnsern  Vettern  Herzogen  Ernste  2c.
ond  Rhäten  vnd  Landschafft  allerhandt  Nloriven  vnd  Vrsachen
  eingewandt  worden,  Waiumb  die  Prebenden  der  Siift
Sct.  Blaly,  Ciriaci  vnd  dan  auch  Bardowieck,  vnd  NRameßlo,
furder  nach  dem  hergebrachten  Turno  von  den  regierenden
Fürsien  zu  conleriren,  gefehrlich  vnd  beschwerlich  werc,  darin
Enderung  zu  machen,  ond  die  collalio  auch  dem  regierenden
Fürsten  pillig  allein  zukäme,  vnd  sich  vnser  Vetter  darbey
gutwillig  ercleret,  das  Sr.  L.  auf  Vuser  Herzog  Heinrichs  2c.
over  vnser  Söhne,  ansuchen  in  dem  Stifft  vor  dismal,  auf
#9gste  Fälle,  so  noch  keinem  zugesagt  vnd  verschrieben,  einem,
Ao  Er.  L.  würden  nominiren  vnd  darzu  qualilicirt  wehre,
Golten  mit  einem  benelicio  oder  Probenden  versehen,  Ha-Ben
  wir  solchen  Punct  bei  solcher  vnsers  Vettern  gutwilligen

Erclerung  vnd  Erbieten  auch  laßen  beruhen.

Vud  zum  Sechßen  ond  lezten,  Als  die  vom  Adell,  in
Dusern  angewiesenen  Amptern,  Dannenberg,  Scharnebeck,
Lächow,  Werpcke  vnd  Hitzacker,  sich  dahin  gegen  vus  ercleret
vnd  erbieten  lassen,  Obgleich  Inen  bedeucklich,  Sich  ciniger
Gesialt,  auf  gesuchte  maße,  von  regierenden  Fürsicn  vnd  gemieiner
  Riterschaft,  abweisen  vnd  verpflicht  machen  zu  lassen,
Wie  Sie  es  auch  solchermaßen  nicht  könten  noch  wölten
thun,  es  auch  nicht  schuldig  wehren  zu  thun,  das  Sie  dennoch
  siets  auf  vuser  und  vnser  Söhne  vnd  Erben  gnedigs  erfordern
  gerne  zur  Aufwartung  erscheinen,  und  vns  Diensthaftig
  vnd  zu  Willen  seyn  vnd  leben  wollen,  Se  haben  wir  auch
vber  solch  Ir  gutwilligen  Erbicten,  ferner  vnd  mehr  zu  Sie
nicht  wollen  drengen,  in  gnediger  Zuversicht,  Sie  demselbigen

also  werden  aller  Gebür  gutwillig  nachleben.

Alle  vorgeschriebene  Puncte  vnd  resp.  sembtl.  vnd  einem

jeden  insonderheit,  wie  die  auf  den  erst  aufgerichteten  vnd  von