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Nr.  III.
Lüneburgischer  Landtags=  Abschied.  Uelzen,
den  26.  Nov.  1592.  «

Zuwiffem  Nachdem  Weilandt  der  Durchlauchtiger
Fuͤrst  und  Herr,  Herr  Wilhelm  der  Jünger  Herzog  zu
Braunschweig  und  Luͤneburg  2c.  hochlbblicher  Chrisimilder  Gedächtnis,
  nach  dem  willen  des  Almaͤchtigen,  vnlaͤngst  Todes
abgegangen,  und  Sr.  F.  G.  eltester  Sohn,  der  auch  durchlauchtiger
  Hochgebohrner  Fürst  vnd  Herre  Herr  Erusi  Herzog
  zu  Braunschweig  vnd  Lüneburg  2c.  mit  Verwilligung
Rath  vnd  Gutachten  Sr.  F.  G.  freundlich  lieben  Bruder
vnd  gemeiner  Praelaten,  Räthe,  Ritter=  vnd  Manschafft  dieses
  loͤblichen  Fürstenthums  Lüneburg,  hinwieder  zum  regierenden
  Fürsien  verordnet,  darauf  auch  Sr.  F.  G.  sich  Inhalts
  aufgerichteter  Verschreibung,  der  Lands  Fürsil.  Regierung
  angenommen,  ond  noͤtig  erachtet  hat,  etlicher  wichtigen
Puncte  ond  Articull  halben  einen  gemeinen  Landtag  inn  Blzen
  auszuschreiben  vnd  darauf  Praelaten,  Räthe  vnd  Landschafft
  zu  erfordern.  Darauf  Sie  dan  auch  gehorsamlich  ankommen
  vnd  erschienen  sein.  Daß  demnach  Sr.  F.  G.  sich
mit  Ihnen  gemeinen  Landsienden,  vnd  sie  hinwieder  Sich
mit  Sr.  F.  G.  solcher  Puncten  halben,  endlich  beredet  ond.
verabschiedet  haben,  wie  folget:

Ersilich  als  gemeiner  Ritter  vnd  Landschafft  Bericht  gethan
  vnd  vorgelegt,  wie  die  Handlung  zwischen  dem  auch
Durchlauchtig  Hochgebohrnen  Fürsien  ond  Herrn,  Herrn

Epitiler's  fämmtl.  Werte.  VII.  Ber.  22