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Ampter,  eingethan  angehen,  vnd  an  statt,  waß  man  daruon
  die  zeithero,  seither  gepflogener  Handlung  zu  Salzwedel,
haben  mögen,  Sr.  Herzogen  Heinrichs  2c.  F.  G.  die  bin
tausend  Thaler,  so  sie  entpfangen,  werden  nachgelassen,  vnd
noch  zehn  tausent  Thaler  darzu  auf  Ostern  werden  enrrichte,
So  ferne  jedoch  Sr.  F.  G.  würden  an  statt  der  bewillinm
funfzig  tausend  Thaler  das  Hauß  Gümbße  annehmen,  et
also  disfals  von  vierzig  tausend  Thaler,  vnd  die  übrigen
jetzt  gedachten  zehn  tausend  Thaler  an  baren  Gelde.  Vnd
ist  hierbey  ferner  zwischen  Hochermeldten  Fürsten  ond  gemeinen
  Rhäten  vnd  Landsiänden  abgeredet,  woferne  Er.
Herzog  Heinrichs  2c.  F.  G.  die  Handlung  hierüber  noch  kön
Zuversicht  dilficultiren  vnd  die  endliche  Volnzichung  des  Vntrages
  verzbgern  vnd  aufhalten  würde,  wie  es  desfalls  sill
werden  gehalten.  Des  Sr.  Herzogen  Ernst  rc.  F.  G.  vnd
gemeine  Rhäte  vnd  Landstände  sich  desfalls  der  Gebür  allas
seits  auch  wolten  zu  gehalten  wissen.

Zum  andern  belangende  die  von  Prälaten,  Rhäten  vnd
Landständen  vor  gut  angesehen,  vertrawliche  Zusammensezunz
des  auch,  Durchleuchtigen  Hochgeborn  Fürsten  vnd  Hem,
Herrn  Otten  Herzogen  zu  Brschw.  vnd  Lüneburg  2c.  vnd
beider  ob  vnd  Hochgedachter  Fürsten  Herzog  Heinrichs  vnd
Herzog  Ernsts  2c.  vor  Sich  vnd  allerseits  Ihren  F.  Gd
Söhne,  Brüder  vnd  Erben,  künftiger  zutragender  Fälle  hab
ben,  ist  es  von  gemeinen  Rhäten  vnd  Landschafft  dahin  9
stellt  und  gewilligt:  Weill  Hochgedachts  Herzog  Heinrichs  #
abgesenthe  Räthe  sich  dahin  ercleret,  wann  die  Sachen  in
den  ersten  Punct  richtig,  das  desfalls  Ihr  Gnädiger  Fürf
vnd  Herr  es  mit  aufgerichteter  Notell  der  Zusammensezunz
vnd  Vertrages  woll  einig,  das  man  mit  Sr.  F.  G.  daramf
endliche  Vergleichung,  Inhalt  der  Notell  zutreffen,  dieselb