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von  den  doppelten  dies  Jahr  beschriebenen  Viebe  Schaze  gefolgt
  vnd  berechnet  werden  sölle,  Vud  werden  Sr.  F.  G.
mit  den  übrigen,  sonderlich  für  diesmahl  ond  bey  dieser  ihrer
onterthenigen  milden  Bezeigung  Rhäte  vnd  Landschaft  verschonen,
  vnd  weiter  nicht  In  Sie  dringen,  auch  das  Geschmuck,
  Kleider,  Kleinodien,  vnd  anders  vnd  weß  auf  Beilager
  und  Heimführung  mochte  ergehen,  dermassen  meßigen,
damit  Sr.  F.  G.  darzu  kein  übriges  wenden  ond  sich  vor
Beschwerung  hüten  mögen.

Wan  auch  etwann  dieß  oder  folgende  Jahre  Reichs
oder  Kreys  Hülfen  würden  gewilliget,  wollen  Rhäte  vnd
Außschuß  dahin  verdacht  sein,  wie  daran  die  ersien  Ziel  mgl.
werden  erlegt,  bis  darzu  gewöhnliche  Verwilligung  gemeiner
Landstände  erfolge  vnd  darzu  nach  Gelegenheit,  ein  oder  mehr
Schatz  beschreiben  ond  eingefordert  werde.

Dnd  damit  mit  diesen  verwilligten  Steuer  vud  Schazung
  desio  richtiger  umbgangen  ond  dieselb  nirgends  anders
bin,  danzu  Ablegung  der  obgedachten  Schulden,  ond  dahin
Sie  gewilligt  gebraucht  werde,  So  hat  Sie  Hochgedachter
Fürst  mit  Rhat  ond  Landschafft  dahln  vereinigt,  das  die
Ordnung  so  Ao  2c.  70.  zu  den  domals  aufgerichteten  Land
Tags  Abschiede  bestimt,  jzmals:  auch  allerding  vnd  maßen
soͤlle  gehalten  werden,  Vud  seind  zu  Schaz  verordenten  hinwieder
  benannt  N  N.  N  N.  N  N.  die  sich  auch  solcher
Ordnung  söllen  vnd  wöllen  gehalten,  inmaßen  Sie  solchs  zu
thun  bei  wahren  Ihren  Worten  haben  verpflichtet.  Vnd
weil  sich  dan  auch  gebühret  ond  also  herkommen  ist,  daß  die
Fuͤrsten,  so  zur  Regierung  kommen,  den  Vnderthanen  Ihre
brivilegia  Frey=  vnd  Gerechtigheif  consirmiren  ond  bestctigen.
  Vud  wir  Herzog  Ernst  r2c.  betrachten,  daß  vnsere
Rhäte  ond  gemeine  Landschafft  Sich  bey  vnsern  Stam  Vater