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Nr.  IV.

Lalenbergischer  Landtagsabschied,  zu  Braunschweig.
  17  Mart.  1634.

Zu  wißen  Demnach  die  Fürsten  und  Stände  dieses
  Loͤblichen  niedersächsischen  Kreyßes,  als  ohnedieß  deßelben
in  Kraft  der  Reichsverfassung  vereinigte  Glieder,  sich  auf
dem  zu  Halberstadt  gehaltenen  Kreystage  nochmahls  zu  dem
Ende  aufs  kräftigste  verbunden  und  zusammengesezt,  damit
die  loblichen  Stände  dermahleinsien  das  Ihrige  so  ihnen  bishero
  wider  Wort  und  Recht  enthalten,  durch  des  allgewaltigen
  gnädigen  Beysiandt  wieder  crlangen,  Ihre  von  dem  Alerhöchsten
  anvertraute  Vuterthanen,  aus  denen  bis  dahero
ausgestandenen  unverschmerzlichen  Trangsahlen  erretten,  für
unbillig  und  wider  die  fundamenlal-  Gesetze  laufende  Ge,
walt  schützen,  und  also  ein  wahres  Gezeugniß  ihrer  schuldie
gen  Treue  und  Sorgfalt,  für  die  Ehre  und  reine  Lehre  Gettes,
  Freiheit  des  Vaterlandes,  und  Beschützung  der  Ihrigen
bey  der  ganzen  posterilät  hinterlaßen  mochten,  und  zu  Volb
führung  solches  hochwichtigen  Wercks,  auf  eine  gegen  den
Feind  wol=  proportionirte  Armalur  einmühlig  geschlossen,
Also  hat  der  Durchlauchtige  und  Hochgebohrne  Fürst  und
Herr,  Herr  Friedrich  Ulrich  Herzog  zu  Braunschweig  und
Lüneburg,  zur  würklichen  Vollsireckung  so  gemeinnützigen
Kreißschlußes  S.  F.  G.  Loͤbliche  und  getreue  Landschaften
Wolfenbüttelschen  und  Calenbergischen  Theils  aller  dreyer
Stände  an  Praelalen  Ritterschaften  und  Städten  auhero  auf
gemeinen  Landtag  verschrieben,  dieselben  sich  auch  geborsam-